Die europäischen Regeln zur Asylzuständigkeit sind komplex. Nach dem Anschlag von Solingen spricht sich NRW-Fluchtministerin Josefine Paul für eine Überprüfung aus.
Nach dem Anschlag von Solingen fordert NRW-Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) eine Überprüfung der Dublin-III-Verordnung zur Regelung der Asylzuständigkeit. Die Abschiebungen nach der Verordnung seien ein rechtlich äußerst komplexer Vorgang, an dem unterschiedliche Ebenen und Behörden beteiligt seien, erklärte ihr Ministerium in Düsseldorf. „Dieser Vorgang muss grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden, damit solche Rücküberstellungen nicht an den Verfahren scheitern.“
Unabhängig davon prüfe man derzeit, ob es bei der Anwendung im Fall des mutmaßlichen Attentäters von Solingen zu Fehlern gekommen sei. Diese müssten lückenlos benannt und aufgeklärt, die nötigen Maßnahmen müssten eingeleitet werden. Dies sei man den Opfern und ihren Angehörigen schuldig.
Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorgeschlagen
Die Arbeit der Behörden müsse zwischen den verschiedenen Ebenen zudem besser verzahnt und abgestimmt werden. Paul regte eine institutionalisierte Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern und Kommunen an, die die aktuellen Hürden und Hemmnisse im Rückführungsprozess und besonders bei den Dublin-Überstellungen präzise benennen soll. Dann müssten gesetzliche Schlüsse daraus folgen. „Es darf zu solchen Fällen nicht mehr kommen – dies muss die Prämisse für alle Behörden in Deutschland sein.“ „Ich will, dass sich die furchtbaren Geschehnisse in Solingen nicht wiederholen und wir tun alles Notwendige dafür, dass so etwas künftig nicht mehr möglich sein wird“, betonte Paul.
„Wir alle sind zutiefst erschüttert über diesen Anschlag inmitten unseres Landes“, erklärte Paul weiter. „Ganz Nordrhein-Westfalen ist von dieser schrecklichen Tat, von diesem Hass, ins Herz getroffen worden.“
Das NRW-Fluchtministerium bemühe sich derzeit, die gescheiterte Rückführung des Syrers aufzuklären – „mit aller gebotenen Dringlichkeit und notwendiger Gründlichkeit und Konsequenz“. Dazu habe man einen Bericht bei der Zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld angefordert und alle notwendigen Informationen beim zuständigen Bundesamt erbeten.