Justiz: Kindeswohlgefährdung: Mehr Verfahren, weniger Urteile

Tausende Ermittlungen werden jedes Jahr eingestellt. Meist, weil die Staatsanwaltschaften keinen hinreichenden Tatverdacht sehen.

Viele Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Hessen werden eingestellt. Wie aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP hervorgeht, sinkt die Zahl der Verurteilungen, während die Zahl der Ermittlungsverfahren zuletzt konstant blieb oder sogar stieg.

Der Antwort des Justizministeriums zufolge wurde 2020 gegen gut 8000 namentlich bekannte und 825 unbekannte Personen wegen Kindeswohlgefährdung ermittelt. Ein Jahr später liefen mehr als 12.000 Ermittlungen gegen bekannte plus 1800 gegen unbekannte Personen. 2022 waren es gut 7000 Verfahren gegen Bekannte und knapp 900 gegen Unbekannte. 2023 wurde gegen knapp 7000 Bekannte und mehr als 2000 Unbekannte ermittelt.

Kein hinreichender Tatverdacht

Die Zahl der Verurteilungen nimmt sich dagegen gering aus – und sie sinkt deutlich. Im Jahr 2020 wurden den Angaben zufolge 256 Personen wegen Kindeswohlgefährdung verurteilt, 2021 waren es 265 Personen, 2022 nur noch 94 Personen und 2023 gar nur 20 Personen. Das Ministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Erledigungszahlen „aufgrund noch nicht abgeschlossener Verfahren nur eine begrenzte Aussagekraft“ haben.

Freisprüche waren äußerst selten – den Tabellen zufolge gab es maximal zwei Dutzend pro Jahr. Ein Gros der Verfahren wurde den Tabellen des Ministeriums zufolge eingestellt. Meist geschieht das, weil die Staatsanwaltschaften keinen hinreichenden Tatverdacht sehen.

Tendenz zeichnet sich schon länger ab

2020 gab es aus diesem Grund 788 Einstellungen, 2021 wurden 2083 Verfahren eingestellt, 2022 waren es 2441 und 2023 sogar 3024. Neben dieser Einstellung nach Paragraf 170 Absatz 2 Strafprozessordnung gibt es noch weitere Einstellungsgründe, die zahlenmäßig aber weniger ins Gewicht fallen.

Laut der FDP-Abgeordneten Marion Schardt-Sauer zeichnet sich dieser Trend schon länger ab. Bereits seit 2017 sei die Zahl der Verurteilungen zurückgegangen, während die Zahl der Ermittlungsverfahren konstant blieb oder stieg.

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