Die erste Cannabis-Anbaugemeinschaft in Berlin ist genehmigt. Der Verein kann nun loslegen und hat konkrete Pläne.
Der erste Verein mit einer Genehmigung zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis in Berlin will mit Verantwortung an den Start gehen. „Es ist im Interesse aller Mitglieder, möglichst viel Verantwortungsbewusstsein und Achtsamkeit vom Samen bis zur getrockneten Blüte an den Tag zu legen“, sagte Vorstandschefin Jana Halbreiter von der Green Leaf Society der Deutschen Presse-Agentur. Es gehe darum, „die Gesundheitsgefahren, die seit Jahren Konsumenten des Schwarzmarktes gefährden, zu vermeiden“.
Erste Cannabis-Abgabe für Dezember geplant
„Uns war klar, dass es nicht ausreichend ist zu sagen: Eine Abgabe an Jugendliche erfolgt nicht und wir geben auch nicht mehr als 50 Gramm an über 21-Jährige ab, weil es halt verboten ist“, sagte Halbreiter. Der Verein wolle nun die Anbauanlage aufbauen, verbindliche Verträge mit Herstellern und Lieferanten schließen und ehrenamtliche Mitglieder schulen. „Anschließend werden wir die erste Charge anbauen und voraussichtlich Dezember das erste Mal in der Lage sein, legal erzeugtes Cannabis abzugeben“, sagte Halbreiter.
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hatte dem Antrag des Vereins Green Leaf Society für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis stattgegeben – damit ist er der erste Verein in Berlin mit einer Genehmigung. Gesundheits-Bezirksstadtrat Gordon Lemm bezeichnete den Antrag als vorbildhaft und nannte Überlegungen zur Ansprache problematisch konsumierender Mitglieder und entsprechende Früherkennungssysteme. Das Cannabis-Gesetz sieht nach seinen Angaben hohe Hürden für den legalen Anbau und Konsum von Cannabis vor.
Qualität und Verbraucherschutz als Ziele
„Wir freuen uns sehr, dass der Bezirk Marzahn-Hellersdorf unseren Antrag pragmatisch und unvoreingenommen geprüft und nun innerhalb kürzester Zeit auch bewilligt hat“, sagte die Vorstandschefin des Vereins. Es gehe darum, die Vorgaben umzusetzen und Qualität, Verbraucherschutz und unkommerziellen Anbau zu realisieren.
Seit Montag ist klar, dass für die Bearbeitung und Genehmigung der Anträge das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) zuständig ist. Bisher gibt es aber noch keine Rechtsverordnung. Übergangsweise sind daher die Bezirke zuständig.