Wedels Bürgermeister Kaser droht die Abwahl am 9. Juni. Der Verwaltungschef scheiterte vor dem Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren.
Wedels Bürgermeister Gernot Kaser (parteilos) ist vor dem Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren zur Verschiebung seiner möglichen Abwahl gescheitert. Einen offensichtlichen Rechtsbruch der Stadt Wedel konnten die Richter nicht erkennen. Das Gericht entschied am Dienstag (Az. 6 B 8/24), dass eine Verschiebung des Termins am 9. Juni wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot im einstweiligen Rechtsschutz nicht zu erreichen sei, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die Richter entschieden in dem Verfahren gegen Stadt und Stadtvertretung zudem, dass der Bürgermeister keinen Anspruch auf eine Stellungnahme auf der Plattform der Fraktionen hat. Die Vorschrift der Gemeindeordnung, nach der die Gemeinde Bürgerinnen und Bürger bei der Abwahl des Bürgermeisters über ihre Standpunkte und Begründungen informieren müsse, sehe keine entsprechende Stellungnahmemöglichkeit für den Bürgermeister selber vor. Dieser könne auf die Meinungsbildung in vielfältiger Art und Weise Einfluss nehmen. So habe er sich bereits in der Presse, den sozialen Medien und auf seiner eigenen Homepage mehrfach zu verschiedenen Themen und Vorwürfen umfassend geäußert.
Laut Gericht vertrat Kaser die Auffassung, das gesamte Wahlverfahren verstoße gegen die Wahlgrundsätze der Gemeindeordnung. Es lägen konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung des Sachlichkeitsgebotes und der Beeinträchtigung der freien Willensbildung der Wahlberechtigten durch eine öffentliche Stimmungsmache mit einem Disziplinarverfahren und Strafanzeigen wegen Untreue vor.
Kaser erklärte auf seiner Internetseite zu dem Wahlgang am 9. Juni: „Sicher habe auch ich beim Anstoßen der dringend notwendigen Veränderungen Fehler gemacht.“ Eine Modernisierung sei aber dringend notwendig, damit Wedel weiterhin unabhängig Entscheidungen treffen könne, ohne am Versorgungstropf des Landes zu hängen. „So kam es schließlich zum Kräftemessen zwischen der Kommunalpolitik und mir als dem von Ihnen gewählten Verwaltungschef.“
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Homepage des Bürgermeisters