Extremismus: „Compact“-Verbot: Entscheidung im Hauptverfahren im Februar

Die vorläufige Aufhebung des „Compact“-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht sorgt für Spannungen. Eine endgültige Entscheidung über das Verbot steht im Februar an.

Nachdem das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ vorläufig ausgesetzt wurde, steht nun der Termin für eine grundsätzliche Entscheidung darüber fest. Das Hauptsacheverfahren sei für den 12. Februar 2025 am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angesetzt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Eine Fortsetzung sei am 13. und 14. Februar möglich. 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassene Verbot des Magazins vorläufig aufgehoben und dabei insbesondere Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots geäußert. Damit darf das Magazin unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Die endgültige Entscheidung wird nun in rund einem halben Jahr im Hauptsacheverfahren erwartet.

Kritik an Faeser nach vorläufigem Scheitern

Faeser hatte das Magazin am 16. Juli verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Sie betonte, dass es gut sei, dass solche Verbote in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüft werden könnten. 

Faeser verwies darauf, dass frühere Verbotsverfügungen ihres Ministeriums vor Gericht Bestand gehabt hätten. Sie räumte jedoch ein, dass man „in Teilen verloren“ habe und bezeichnete den Vorgang als „ganz normal“. Nach dem vorläufigen Scheitern des „Compact“-Verbots wurde Faeser von FDP, AfD und der Union scharf kritisiert.