An einem heißen Tag liefern sich Polizisten vor dem Augsburger Fußballstadion eine Wasserschlacht. Dann fällt ein Schuss aus einer Dienstwaffe. Wie es dazu kam, ist nun ein Fall fürs Gericht.
Im Prozess um einen Schuss aus seiner Dienstwaffe am Rande eines Bundesligaspiels in Augsburg beruft sich der angeklagte Polizist auf eine sekundenlange Erinnerungslücke. Eine Wasserschlacht unter Polizeikollegen vor dem Fußballstadion sei aus dem Ruder gelaufen, sagte der 28-Jährige vor dem Landgericht Augsburg.
Wasserschlacht lief aus dem Ruder
Er und sein Kollege seien mit einer Wasserpistole angegriffen worden und hätten sich daraufhin mit einer aus einem Gummihandschuh gebastelten Wasserbombe und einer eigenen Wasserpistole bei den Kollegen rächen wollen. Er habe sich dazu an das Auto der Kollegen angeschlichen. „Es hatte einen reinen Spaßcharakter an diesem Tag“, sagte der Polizeibeamte.
Aus Spaß wurde beinahe tödlicher Ernst
Doch aus diesem Spaß wurde beinahe tödlicher Ernst. Denn als sich die Tür des Polizeiwagens öffnete, fiel laut Staatsanwaltschaft ein Schuss, der den Kopf von einem der vier Polizisten in dem Auto nur um Millimeter verfehlte und eine Scheibe durchschlug.
Die Polizisten erlitten Knalltraumata, derjenige, dessen Kopf das Projektil nur kurz verfehlte, außerdem ein Schusstrauma und einen Schock. Ein Polizist wurde durch die Splitter der Scheibe leicht verletzt. Getroffen wurde auch ein Fanbus von Borussia Mönchengladbach, der sich hinter dem Polizeiwagen befand.
„Scheiße, Beschuss!“
Er könne sich nur noch daran erinnern, dass er gesehen habe, dass einer der Polizisten im Wagen eine Wasserpistole in der Hand hatte, sagte der Angeklagte – und daran, dass er dachte: „Scheiße, Beschuss!“. Dann habe er einen lauten Knall gehört sowie gesehen, wie ein Kollege in dem Wagen ihn „kreidebleich“ und entsetzt angestarrt habe – und gemerkt, dass er seine Waffe in der Hand hielt.
Daran, den Schuss abgegeben zu haben, könne er sich nicht erinnern: „Ich hab gar nichts gedacht, weil ich nichtmal gewahr wurde, dass ich gerade die Waffe in der Hand hatte.“
Richter äußert Zweifel an der Geschichte
Der 28-Jährige gab an, er gehe davon aus, die Situation habe nach den zahlreichen Schusstrainings im Rahmen seiner Ausbildung einen Reflex ausgelöst. Er schäme sich für das, was geschehen ist. „Das war unprofessionell, ein derartiges Wasserspiel im Einsatzgeschehen mit scharfer Ausrüstung.“
Der Vorsitzende Richter Christoph Kern äußerte Zweifel an der Geschichte des 28-Jährigen: „Auf einmal sollen zweieinhalb Sekunden aussetzen – warum?“ Das Gericht hat insgesamt drei Verhandlungstermine für den Prozess angesetzt und einen vierten unter Vorbehalt. Das Urteil könnte demnach an diesem Donnerstag (22. August) oder am 5. September fallen.