Um einen deutschen Pass zu bekommen, müssen Ausländer einen Sprachnachweis vorlegen. Ein fälschungssicheres System ist das keineswegs, wie die Geständnisse in einem Stuttgarter Prozess zeigen.
Mit einem professionell aufgezogenen System haben zwei Brüder in Baden-Württemberg für Hunderte von Menschen Dokumente wie Sprachzertifikate und Bescheinigungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gefälscht und verkauft. Unter anderem wegen Urkundenfälschung in 355 Fällen wurden ein 32-Jähriger und sein sechs Jahre älterer Bruder vom Landgericht Stuttgart zu Haftstrafen von viereinhalb Jahren sowie vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Männer hatten umfangreiche Geständnisse abgelegt. Ein weiterer Bruder sitzt wegen ähnlicher Vorwürfe noch in Untersuchungshaft.
In Notizbüchern hatten die Männer aus Aspach (Rems-Murr-Kreis) – beide aus dem Kosovo stammend – Namen und Adressen ihrer Kunden ebenso aufgeführt wie die Preise und eventuelle Schulden. Nachgewiesen worden sei so ein Erlös von mindestens 313 940 Euro, sagte der Vorsitzende Richter.
Die professionell gemachten Fälschungen führten die Behörden unter anderem über QR-Codes auf manipulierte Datenspeicher mit falschen Testergebnissen. Die Urkunden wurden den Kunden entweder in einem Lokal in Backnang überreicht, per Post versandt oder über eine mutmaßlich eingeweihte Sprachschule in Ellwangen übergeben. Die Fälschungen seien bei rund 220 dieser Taten von den Kundinnen und Kunden auch bei Ämtern eingereicht worden, um sich einen Aufenthaltstitel zu verschaffen oder eingebürgert zu werden.
Seit 2008 sind Sprachtests Pflicht
Seit 2008 muss jeder Zuwanderer einen Sprachtest ablegen, wenn er den deutschen Pass haben möchte. So soll er ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erwartet wird unter anderem, dass Ausländer, die eine Einbürgerung beantragt haben, die deutsche Sprache gut genug beherrschen, um sich im Alltag mit Mitmenschen, bei der Arbeit und mit den Behörden in Deutschland ausreichend verständigen zu können.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Beide Männer können dagegen Einwände erheben. Die Haftstrafen bewegen sich nach einer Absprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft aber in einem vereinbarten Rahmen.