Die oppositionelle CDU-Fraktion hat ihre Zustimmung zum Thüringer Landesetat regelmäßig an Bedingungen geknüpft. Eine davon war die Familienförderung beim Immobilienkauf. Nun stehen die Konditionen.
Das Interesse von Thüringer Familien an Geld vom Staat beim Immobilienkauf ist groß. Die seit Juni bestehende Fördermöglichkeit sorge für viel Nachfrage – allerdings oft an der falschen Adresse, teilte das Finanzministerium in Erfurt mit. Anträge auf die Familienförderung für Wohneigentum seien nicht bei den Finanzämtern oder dem Finanzministerium, sondern bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen. Immerhin geht es um fünf Prozent des Kaufpreises für die jeweils erste selbstgenutzte Wohnimmobilie, die aus der Landeskasse kommen können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuschuss für Immobilien bis 400.000 Euro
Die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion hat ihre Zustimmung zum Thüringer Landesetat 2023 an Bedingungen geknüpft. Eine davon war die Familienförderung beim Immobilienkauf. Dafür legte das Infrastrukturministerium die Förderkonditionen vor. Für seit dem 2. Januar gekaufte Wohnungen, Häuser oder Baugrundstücke kann der staatliche Zuschuss seit Sommerbeginn beantragt werden – in vielen Fällen geht es dabei um einen fünfstelligen Beitrag.
„Thüringer Bürgerinnen und Bürger mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum abhängig vom gezahlten Kaufpreis eine Förderung erhalten“, heißt es in der Mitteilung des Finanzministeriums. Eine Voraussetzung sei, dass die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt wurde und der Kaufpreis bezahlt und in einem notariellen Kaufvertrag nachgewiesen wurde. Fünf Prozent werden bis zu einem Immobilienpreis von maximal 400.000 Euro erstattet, bei Baugrundstücken bis zu 100.000 Euro. Zudem muss die Immobilie mindestens fünf Jahre selbst genutzt werden, geht aus der Förderrichtlinie hervor.
Regelung umstritten
Die Förderung war zwischen CDU sowie der rot-rot-grünen Minderheitskoalition umstritten. Die CDU argumentierte, damit würden Familien gefördert und der Wohnungsbau angekurbelt. Rot-Rot-Grün kritisierte, dass damit nur ein kleiner, gut verdienender Teil der Familien einen Vorteil hätte, die Mehrheit aber nicht.
Das Finanzministerium verweise darauf, dass die Finanzverwaltung nur für die Grunderwerbsteuer zuständig sei und nicht für Förderanträge. Rein rechtlich handelt es sich bei der fünfprozentigen Förderung nicht um eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer, die in Thüringen seit diesem Jahr von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt ist. Das hatte die CDU zusammen mit Stimmen von AfD und FDP durchgesetzt. Der maßgebliche Einfluss der AfD auf eine Steuersenkung hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.