Ausreisekontrolle: 21-Jähriger muss vor Abflug erst Geldstrafe begleichen

Seinen Flug nach Marokko hatte sich ein Mann aus den Niederlanden vermutlich einfacher vorgestellt: Die Polizei fand im Computer noch eine offene Geldstrafe – und einen Haftbefehl.

Bei einer Ausreisekontrolle am Flughafen Niederrhein in Weeze hat die Bundespolizei bei einem 21-Jährigen mit Reiseziel Marokko einen offenen Haftbefehl festgestellt. Der Niederländer war ohne Führerschein gefahren und sollte 800 Euro Strafe zahlen. Als er dem nicht nachkam, hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück einen sogenannten Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Erst als der 21-Jährige die Geldstrafe am Samstagabend beglichen hatte, durfte er ins marokkanische Tanger fliegen, wie die Bundespolizei berichtete.

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