Wohnungspolitik: Einfachere Regeln für Aufstockung von Gebäuden

Immer mehr alte Gebäude mit guter Bausubstanz werden nach einer Sanierung um Etagen erweitert und dann als Wohnraum genutzt. Die Genehmigung solcher Vorhaben soll künftig einfacher werden.

Bauministerin Nicole Razavi will die Aufstockung von Gebäuden weiter erleichtern, um die Schaffung von Wohnraum zu fördern. Mit der Reform der Landesbauordnung gehe man noch einen Schritt weiter, indem der Bestandsschutz neu geregelt werde, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. „Wird zum Beispiel ein bestehendes Gebäude aufgestockt, umgebaut oder umgenutzt, sollen zukünftig nicht im ganzen Haus die heutigen – oft strengeren – Vorschriften zum Brandschutz gelten. Denn nachträgliche Brandschutzmaßnahmen machen einen Umbau oftmals deutlich teurer.“

Man mache damit in der Landesbauordnung den Weg für mehr Wohnraum im Bestand komplett frei. Bereits 2019 wurde festgelegt, dass Dachaufstockungen keine zusätzlichen Stellplätze erforderlich machen und auch keine zusätzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Seit Anfang 2023 gilt zudem, dass solche Aufstockungen auch keine Aufzugverpflichtung auslösen. Razavi sagte: „Aber natürlich brauchen wir auch weiterhin zusätzlichen Wohnraum durch Neubau. Denn jede Wohnung zählt.“

Zugleich rief die CDU-Politikerin die Eigentümer von leerstehenden Mietwohnungen dazu auf, diese schnell wiederzubelegen. „Viele dieser Wohnungen stehen auch leer, weil sie gerade renoviert oder saniert werden.“