Staatsgerichtshof: Entscheidung über Beschwerden gegen Bürgerschaftswahl

Die Bürgerschaftswahl in Bremen liegt mehr als ein Jahr zurück. Nun nähern sich die juristischen Auseinandersetzungen dazu dem Ende. Als letzte Instanz entscheidet der Staatsgerichtshof.

Der Staatsgerichtshof im Bremen gibt heute (11 Uhr) bekannt, ob die Bürgerschaftswahl wiederholt werden muss. Bei der Wahl im Mai 2023 wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte stärkste Kraft. Mehrere AfD-Mitglieder gingen gegen die Bürgerschaftswahl vor, weil die Partei nicht zur Wahl zugelassen wurde. 

Die AfD war damals so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern einreichten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. 

Als letzte Instanz setzte sich nun der Staatsgerichtshof mit verschiedenen Beschwerden auseinander, getrennt für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven. Die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs sind nicht anfechtbar.