Der Regierende Bürgermeister hat die Verwaltungsreform zur Chefsache erklärt. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetzespaket dafür vorliegen.
Der schwarz-rote Senat will sein geplantes Gesetzespaket für eine umfassende Verwaltungsreform noch in diesem Jahr ins Abgeordnetenhaus einbringen. Dazu gehören auch mehrere Änderungen der Landesverfassung, wie die Staatssekretärin für Verwaltungsmodernisierung, Martina Klement, ankündigte. „Es ist und bleibt eine Mammutaufgabe“, sagte sie. Der politische Zeitpunkt dafür sei aber günstiger als je zuvor.
Das Landesparlament müsste die Gesetzesentwürfe dann 2025 beraten. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, also auch die Zustimmung aus der Opposition. Ziel ist, die gesetzlichen Grundlagen für das Reformprojekt bis 2026 zu beschließen. Die Umsetzung ist nach Klements Einschätzung dann erst nach der nächsten Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2026 realistisch.
Berlin sortiert Zuständigkeit zwischen Land und Bezirken neu
Im Kern geht es darum, die Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken neu zu sortieren und das in einem Landesorganisationsgesetz festzuschreiben. Änderungen sind Klement zufolge auch am Bezirksverwaltungsgesetz notwendig. Aus ihrer Sicht ist es außerdem nötig, an diversen Stellen an die Verfassung ranzugehen, etwa um die Eingriffsrechte des Senats zu klären. Das ist dann wichtig, wenn der Senat ein Vorhaben aus „gesamtstädtischer Sicht“ für wichtig erachtet und die Zuständigkeit nicht beim Bezirk belassen will.
Aus Sicht des Senats braucht Berlins Verwaltung deutlich mehr gesamtstädtische Steuerung. Andererseits sollen auch die Rechte der Bezirke gestärkt werden. Unter anderem sollen die Bezirke früher in Planungsprozesse einbezogen werden und Klagerecht bekommen, um sich gegen Senatsentscheidungen – wie die zum Bau eines Zauns um den Görlitzer Park in Kreuzberg – rechtlich wehren zu können. Klement hält auch eine Einigungsstelle für sinnvoll, die Senat und Bezirke bei Streit um Zuständigkeiten anrufen könnten.
Bezirke sollen gleichzeitig gestärkt werden
Die Staatssekretärin für Verwaltungsmodernisierung stellte auch in Aussicht, dass der Rat der Bürgermeister, der die Interessen der Bezirke vertritt, ein Initiativrecht in Richtung Abgeordnetenhaus bekommen soll.
Klement sagte, das bisherige Verwaltungssystem kranke daran, dass es keinen klaren Aufgabenkatalog gebe und keine klaren Zuständigkeiten. Ein solcher Katalog mit allen Aufgaben der Berliner Verwaltung – sortiert unter anderem nach sogenannten Politikfeldern wie Verkehr oder Gesundheit und Querschnittsbereichen wie Digitalisierung – soll bis Mitte Oktober vorliegen. Bisher ist nicht einmal klar, wie viele es sind – Klement nannte 5.000 als ungefähre Größenordnung.
Sind alle Aufgaben der Verwaltung notwendig?
In einem weiteren Schritt müsse es eine umfassende Aufgabenkritik geben. Dabei geht es zum Beispiel darum zu prüfen, welche Aufgaben tatsächlich notwendig sind, welche digitalisiert werden können, welche an anderer Stelle erledigt werden sollten und wie sich Verwaltungsprozesse verbessern lassen. Diese Einschätzungen sollen bis Mitte Dezember vorliegen, stehen aber nicht in direktem Zusammenhang mit dem Gesetzespaket.
CDU und SPD hatten 2023 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die an vielen Stellen ineffizient organisierte Berliner Verwaltung zu modernisieren und die Zuständigkeiten von Land und Bezirken klarer zu trennen. Für Bürger wie für andere „Kunden“ von Behörden, etwa Unternehmen, sollen Prozesse einfacher und schneller werden.
Wegner hat das Vorhaben zur Chefsache erklärt und spricht von einem Kernanliegen der Koalition. Er will es aber auf breitere Füße stellen und hat in die Reformdiskussion deshalb auch Grüne und Linke einbezogen.