Bundesverfassungsgericht: Stiftung bereitet Beschwerde gegen Rettungsdienstgesetz vor

Nicht mal zwei Wochen ist das neue Rettungsdienstgesetz in Kraft – da bahnt sich schon eine Beschwerde bei Deutschlands obersten Richterinnen und Richtern an. Verletzt das Land Grundrechte?

Die Björn Steiger Stiftung will mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das neue Rettungsdienstgesetz des Landes Baden-Württemberg vorgehen. Die Zuständigkeiten und Strukturen bei Notfällen seien nicht umfassend geklärt und entsprächen nicht internationalen Standards, teilte die in Winnenden ansässige Organisation mit. 

Ihrer Ansicht nach komme das Land seiner Pflicht zur Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürgern daher nicht genügend nach. Diese hätten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein funktionierendes Rettungsdienstsystem.

Die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes war Mitte Juli vom Landtag beschlossen worden und am 2. August in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass die Retter künftig in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein sollen. Zuvor galt im Gesetz eine Zeitspanne für Rettungswagen von 10 bis 15 Minuten – aber selbst das 15-Minuten-Quorum wurde in den meisten Landkreisen gerissen.

Der Präsident der Stiftung, Pierre-Enric Steiger, kritisiert etwa, dass dem neuen Gesetz zufolge nur 80 Prozent der Herzinfarktpatienten innerhalb der medizinisch notwendigen Frist von einer Stunde medizinisch adäquat versorgt werden müssten. „Bei einem solchen Gesetz sterben jeden Tag Menschen alleine wegen der gesetzlichen Planungsvorgaben“, so Steiger. „Dagegen werden wir als Stiftung Verfassungsbeschwerde erheben, weil das mit der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht des Staates auf keinen Fall im Einklang stehen kann“. 

Die Björn Steiger Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation, die sich mit Projekten und Initiativen für eine Verbesserung der Notfallhilfe und des Rettungswesens in Deutschland einsetzt. Ihrer Verfassungsbeschwerde haben sich den Angaben zufolge auch die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (AGSWN), der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD), das Notarztnetzwerk HonMed eG sowie die IG Privater Rettungsdienst Baden-Württemberg angeschlossen.