Tierseuche: Blauzungenkrankheit auch im Wetteraukreis nachgewiesen

Die Blauzungenkrankheit ist eine Gefahr für Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen – und hat nun einen weiteren Landkreis in Hessen erreicht.

Die Blauzungenkrankheit breitet sich in Hessen weiter aus. Laut Veterinäramt wurde die Krankheit mit dem neuen Erreger BTV-3 nun auch im Wetteraukreis bei Schafen in mehreren Betrieben nachgewiesen. Die Behörde hatte Blutproben entnommen, nachdem Tiere in den Beständen erkrankt waren.

Im Oktober 2023 war die Blauzungenkrankheit erstmals in Deutschland entdeckt worden und breitet sich seitdem im Westen aus. Empfänglich für die Tierseuche sind alle Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen. Auch Lamas und Alpakas sowie Wild-Wiederkäuer können sich anstecken. 

Am 5. Juli war die Blauzungenkrankheit dann bei einem Rind im Vogelsbergkreis nachgewiesen worden. Zucht- und Nutztiere empfänglicher Arten aus Hessen dürfen seitdem nicht mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden.

Krankheit ist für Menschen ungefährlich

Der Erreger ist nicht auf den Menschen übertragbar, die Krankheit ist also für Menschen ungefährlich. Das Virus wird über kleine blutsaugende Mücken übertragen. Fleisch und Milch der betroffenen Tiere sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können nach Angaben des hessischen Landwirtschaftsministeriums bedenkenlos verzehrt werden. Wiederkäuer können gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. 

Bei betroffenen Schafen äußert sich die Viruserkrankung nach Angaben des Veterinäramtes in Form von sehr hohem Fieber, Kopf und Mundschleimhäute schwellen an. Dadurch kommt es zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Auch die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. 

Manche Schafe lahmen und verlieren ihre ungeborenen Lämmer. Erkrankte Rinder zeigen Entzündungen an Zitzen, Augenlidern und Mundhöhle mit Schleimhautablösungen sowie Blasenbildung am Kronsaum der Klauen, die Schmerzen verursachen. 

In Deutschland ist die Blauzungenkrankheit anzeigepflichtig, Verdachtsfälle müssen dem Veterinärammt gemeldet werden.