Wie viele Musiker vor ihr hat auch Céline Dion klarstellen müssen, dass sie ihre Musik nie freiwillig für Donald Trump hergeben würde.
In die lange Schlange an Musikstars, die sich über die unrechtmäßige Nutzung ihrer Lieder bei einem Wahlkampfauftritt von Donald Trump (78) ärgern, gesellte sich nun auch Céline Dion (56). Auf dem offiziellen Instagram-Account der Kanadierin wurde daraufhin klargestellt, dass Dion nichts mit der politischen Kampagne der Republikaner zu tun hat: „Heute wurden das Managementteam von Céline Dion und ihr Plattenlabel Sony Music Entertainment Canada Inc. auf die unbefugte Nutzung des Videos, der Aufnahme, der musikalischen Darbietung und des Konterfeis von Céline Dion bei einer Wahlkampfveranstaltung von Donald Trump und JD Vance in Montana aufmerksam, die „My Heart Will Go On“ singt.“
Dies sei „in keiner Weise autorisiert gewesen“, heißt es weiter. Zudem lege Dion Wert darauf, dass diese oder ähnliche Nutzungen in Zukunft ausbleiben. Zum Schluss des Postings hagelte es noch einen Seitenhieb gegen Trump und sein Wahlteam: „Und überhaupt, DIESEN Song?“, wird gefragt. Mit der Schmachtballade „My Heart Will Go On“ hatte Dion bekanntlich vor über 25 Jahren den Untergang der „Titanic“ musikalisch untermalt. Ein Umstand, den auch schon die politische Gegenseite auf X betonte und sich darüber genüsslich lustig machte.
Drohen juristische Konsequenzen?
Dass Trump in seinem Rennen ums Weiße Haus schon Musik von Künstlern verwendete, die dem nicht zugestimmt haben, ist nicht neu. So haben in der Vergangenheit auch schon Adele (36), die White Stripes, Bruce Springsteen (74), Neil Young (78) und Elton John (77), um nur einige zu nennen, öffentlich ihren Missmut darüber zum Ausdruck gebracht und eine weitere Nutzung untersagt.
Im Fall von Dion könnten jedoch auch ernstere juristische Konsequenzen drohen, wie die US-Seite „Variety“ berichtet. Der Grund hierfür sei, dass nicht nur das Lied gespielt wurde, sondern auch eine alte Aufnahme von Dion beim Performen von „My Heart Will Go On“ auf der Videoleinwand zu sehen war.