Die Steuerklassen 3 und 5 sind bei Ehepaaren nach wie vor sehr beliebt. Ab 2030 soll es die Kombination aber nicht mehr geben. Der Finanzminister gibt ein Versprechen.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat Ehepaaren nochmals zugesichert, dass die geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 keine finanziellen Nachteile für sie hat. „Es ist zu 100 Prozent ausgeschlossen, dass Paare schlechter gestellt werden“, sagte Lindner den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Insbesondere das Ehegattensplitting wird nicht abgeschafft, weil das eine massive Steuererhöhung wäre.“
Die Bundesregierung hat Ende Juli beschlossen, die bei Ehepaaren beliebten Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Stattdessen sollen Partner ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen. Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt. Die Lohnsteuerbelastung soll dadurch gerechter auf Eheleute und Lebenspartner verteilt werden. Unter dem Strich soll sich die Steuerbelastung für Paare aber nicht verändern.
Lindner wies darauf hin, dass es für Paare derzeit noch keinen Handlungsbedarf gibt. „Wer will, kann aber schon heute besprechen, wie eine faire Aufteilung bei der Steuerschuld aussieht. Denn die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren gibt es ja bereits“, so der Finanzminister. Mit der Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren würde die Steuerlast anteilig verteilt, zudem entfielen die sonst oft lästigen Nachzahlungen an das Finanzamt zum Jahresende.
Paare wählen mehrheitlich Steuerklassen 3 und 5
Bisher entscheiden sich immer noch viele Ehepaare und Lebenspartner für die Steuerklassenkombination 3 und 5. Das geht aus den Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020 hervor, wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte.
Demnach wählten von den insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit knapp 2,1 Millionen Paare diese Steuerklassenkombination. Das entspricht einem Anteil von 39 Prozent.
Bei weiteren 1,3 Millionen Paaren (25 Prozent) erzielte den Angaben zufolge nur eine der beiden Personen Arbeitseinkommen und war entsprechend in Steuerklasse 3 eingruppiert. 1,9 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige waren in Steuerklasse 4 eingetragen. Mit einem Anteil von 36 Prozent lag diese Wahl damit nur knapp hinter der Kombination 3 und 5.