2020 fuhr ein Mann absichtlich in die Zuschauer beim Rosenmontagszug in Volkmarsen, wurde dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Gericht klärt nun, ob auch Sicherungsverwahrung gerechtfertigt ist.
Das Landgericht in Kassel beschäftigt sich seit Montag erneut mit der Amokfahrt beim Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen. Dabei geht es um die Frage der möglichen anschließenden Sicherungsverwahrung für den Täter nach der Strafhaft. Die Verurteilung aus erster Instanz zu lebenslanger Haft ist bereits rechtskräftig, darüber wird nicht neu verhandelt.
Der zur Tatzeit 29 Jahre alte Mann war am 24. Februar 2020 beim Karnevalsumzug in Volkmarsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit seinem Auto absichtlich in die Zuschauer am Straßenrand gefahren. Dabei wurden knapp 90 Menschen verletzt, einige von ihnen schwer. Unter den Verletzten waren auch 26 Kinder.
Das Landgericht Kassel verurteilte den deutschen Staatsangehörigen Ende 2021 wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete den Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung an.
Wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist eine vorzeitige Haftentlassung nach bereits 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Die nach Verbüßung der Haftstrafe mögliche Sicherungsverwahrung ist wiederum keine Strafe, sondern eine präventive Maßnahme, wenn Täter weiterhin als gefährlich gelten. Theoretisch kann es sogar sein, dass sie nie mehr auf freien Fuß kommen.
Gegen das Urteil legte der Mann Revision ein. Der Bundesgerichtshof erklärte das Urteil über die lebenslange Haft im März für rechtskräftig. Die Richter ordneten aber zugleich an, dass über die vorbehaltene Sicherungsverwahrung noch einmal vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts verhandelt werden muss. Die 10. Große Strafkammer wird sich daher ausschließlich mit der Frage befassen, ob die Voraussetzungen für einen Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung vorliegen. Das Gericht hat einen weiteren Verhandlungstermin für den 29. Mai anberaumt, dann könnte bereits ein Urteil verkündet werden.