Teure Wohnungen: Viele Bürgergeldbezieher müssen bei Mietkosten zuzahlen

Bezieher von Bürgergeld bekommen ihre Wohnkosten nur bis zu einer angemessenen Obergrenze erstattet. Bei vielen Bedürftigen ergibt sich daher eine Lücke zwischen der Miete und den Sozialleistungen.

Jeder siebte Bezieher von Bürgergeld in Niedersachsen und jeder 13. in Bremen hat im vergangenen Jahr seine Wohnkosten nicht vollständig ersetzt bekommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag hervor. 

In beiden Bundesländern mussten sie im Durchschnitt mehr aus der eigenen Tasche zulegen als im Bundesdurchschnitt: Die sogenannte Wohnkostenlücke lag bundesweit bei rund 103 Euro, in Niedersachsen betrug sie 107 Euro und in Bremen 105 Euro.

Kritik an Richtwerten

Die Kosten für Miete und Heizung werden bei Bürgergeldempfängern vom Staat übernommen, aber nur, wenn die Wohnung als angemessen bewertet wird. Wohnfläche und Höhe der Miete werden nach regional unterschiedlichen Richtwerten von den Kommunen festgelegt. 

Die festgelegten Mietgrenzen sind aus Sicht der Sozialverbände in vielen Fällen unrealistisch, weil Betroffene oft keine Möglichkeit hätten, eine günstigere Wohnung zu finden. So fehlt das Geld, das vom Bürgergeld zusätzlich in die Wohnung fließen muss, dann für den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung oder für Bildungsaufwendungen.

Niedersachsen stark betroffen

Den höchsten Anteil der Haushalte, die beim Bürgergeld fürs Wohnen zuzahlen müssen, gab es im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz (17 Prozent), Baden-Württemberg (15 Prozent), dem Saarland (14,5 Prozent) und Niedersachsen (14 Prozent). In Bremen lag der Anteil bei 7,7 Prozent.

Die Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek aus Osnabrück kritisierte, dass die Wohnkostenlücke trotz der Einführung einer Karenzzeit im vergangenen Jahr noch einmal größer geworden sei. Bei neuen Bürgergeldbeziehern wird die Kaltmiete ein Jahr lang nicht auf Angemessenheit überprüft, sondern voll übernommen. 

Höhere Kostengrenzen gefordert

Langzeitbezieher wie Alleinerziehende, pflegende Angehörige und Aufstocker seien alleingelassen worden und müssten den Fehlbetrag weiterhin aus dem Regelsatz ausgleichen, sagte Reichinnek. „Das finde ich unerträglich.“ Die Kostengrenzen müssten so erhöht werden, dass davon Miet- und Heizkosten bezahlt werden könnten.