Miete und Heizung: Abstriche für über 4.000 Bürgergeld-Haushalte bei Wohnkosten

Wer Bürgergeld bekommt, wird vom Staat zusätzlich bei Miete und Heizung unterstützt. Doch wenn die Wohnung aus Sicht der Behörden zu groß oder zu teuer ist, gibt es Abstriche.

Gut sieben Prozent der Bürgergeld-Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern müssen Abstriche bei den staatlichen Zuschüssen für Miete und Heizkosten hinnehmen, weil ihre Wohnungen als nicht angemessen gelten. Im vergangenen Jahr traf das im Nordosten auf etwa 4.400 Haushalte mit Bürgergeld und anerkannten Kosten der Unterkunft zu, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag hervorgeht. 

Im Durchschnitt mussten die betroffenen Bedarfsgemeinschaften im Land pro Monat 99 Euro aus der eigenen Tasche zahlen, also aus den Zuweisungen im Regelbedarf oder aus Ersparnissen. Bundesweit lag der Anteil mit 12,2 Prozent aller Bürgergeld-Haushalte deutlich höher. Laut Arbeitsministerium bekamen fast 320.000 der insgesamt 2,6 Millionen betroffenen Haushalte nicht die kompletten Wohnkosten erstattet und mussten durchschnittlich je Monat 103 Euro aus anderen Quellen aufbringen.

Differenzbetrag regional unterschiedlich 

Je nach Region gab es innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns erhebliche Unterschiede. Die höchsten eigenen Zahlungen mussten Bürgergeld-Haushalte in der Hansestadt Rostock mit monatlich 141 Euro leisten. Allerdings lag der Prozentsatz dieser Zuzahler mit 5,8 Prozent unter dem Landesdurchschnitt. Das kann als Indiz dafür gewertet werden, dass in der größten Stadt des Landes weniger Bürgergeld-Bezieher in Wohnungen leben, die von den Behörden als zu groß oder zu teuer eingestuft werden. Allerdings gelten dort auch andere Richtlinien als auf dem Lande. Im Landkreis Rostock lag die Differenz zwischen den tatsächlichen und den bewilligten Kosten der Unterkunft bei 110, in der Stadt Schwerin bei 107 Euro. In Nordwestmecklenburg war der Betrag mit 83 Euro landesweit am geringsten.

Zuschuss hängt Miethöhe und Wohnungsgröße ab 

Eigentlich sollen Wohnkosten, also Miete und Heizkosten, bei Bürgergeld-Empfängern vom Staat übernommen werden. Das gilt aber nur, wenn die Kosten als angemessen bewertet werden. Dafür dürfen Miete und Wohnungsgröße bestimmte regional festgelegte Richtwerte nicht überschreiten. Wer in einer zu großen Wohnung lebt, wird aufgefordert, umzuziehen oder zum Beispiel ein Zimmer unterzuvermieten.

Sozialverbände kritisieren seit langem, dass die festgelegten Mietgrenzen vielerorts unrealistisch seien. Oft hätten Betroffene überhaupt keine Chance, eine günstigere Wohnung zu finden. Sie müssten dadurch immer höhere Beträge zuzahlen – und das Geld fehle dann für Lebensmittel, Kleidung und Bildung. Ein Mangel an Wohnungen besteht im Nordosten insbesondere in den Tourismusregionen und Universitätsstädten.