Reform: Land aktualisiert Empfehlungen für künftige Grundsteuer

Von 2025 an gelten neue Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer. Noch ist offen, wie viel Immobilienbesitzer künftig zahlen müssen. Das entscheiden die Kommunen.

Im Zuge der Grundsteuerreform hat das Land für 61 der 421 hessischen Kommunen seine Empfehlungen zur Berechnung der Hebesätze nochmals aktualisiert. Bei zwölf Städten und Gemeinden sei dies nötig geworden, weil sie ihre aktuellen Hebesätze rückwirkend geändert hätten, wie die Oberfinanzdirektion in Frankfurt mitteilte. Bei 49 weiteren Kommunen führten Abweichungen bei den Daten im Zuge von Steuerbefreiungen zu der Aktualisierung.

Der Hebesatz ist die Bezeichnung für den Faktor, mit dem ermittelt wird, welche Steuern Immobilienbesitzer zahlen müssen – nach der Grundsteuerreform wird die Steuer nun neu berechnet. Die Grundsteuer B wird deutschlandweit reformiert, von 2025 an gelten neue Berechnungsgrundlagen. Politisches Ziel ist, dass eine Kommune mit dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnimmt wie 2024. Maßgebliche Stellschraube dafür ist der Hebesatz. 

Mit der Reform wird erwartet, dass Gemeinden ihre Hebesätze anpassen. Die Empfehlungen des Landes sind für die Kommunen aber nicht bindend. Erst wenn eine Kommune ihre Hebesätze für 2025 beschlossen hat, kann ausgerechnet werden, wer wie viel Grundsteuer zahlen muss.