Prozess: Nach Explosion vor Kinderzimmerfenster: 43-Jährige gesteht

Eine Frau soll einen Böller auf den Balkon einer Wohnung bei Hannover geworfen haben. Bei der Explosion wird eine Dreijährige aus dem Bett geschleudert. Im Gericht berichtet die Frau über ihr Motiv.

Nach der Explosion eines Sprengstoffböllers vor einem Kinderzimmerfenster in Langenhagen bei Hannover hat eine 43 Jahre alte Frau die Tat zum Prozessauftakt gestanden. Sie sei davon ausgegangen, dass die Bewohnerin der Wohnung ein Verhältnis mit ihrem zeitweiligen Lebensgefährten gehabt habe, sagte die Frau beim Prozess im Amtsgericht Hannover. Sie habe sich enttäuscht und in ihrem Stolz verletzt gefühlt. Außerdem sei sie betrunken gewesen. Die Angeklagte soll im vergangenen Jahr an Heiligabend den Sprengsatz auf den Balkon der Wohnung geworfen haben. 

Laut Anklage soll die Polin die Verletzung von Menschen billigend in Kauf genommen haben. Der Böller soll auf dem Fensterbrett vor dem Zimmer einer Dreijährigen explodiert sein. Das schlafende Mädchen sei durch die Druckwelle aus seinem Bett geschleudert worden, aber körperlich unverletzt geblieben. Die Mutter erlitt einen Schock. Fenster und Kinderzimmer seien zerstört und das Gebäude erheblich beschädigt worden. 

Konkret werden der Frau Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers liegt das Strafmaß dafür bei einem bis 15 Jahren, am Amtsgericht dürfen aber nur Strafen von bis zu vier Jahren verhängt werden.

Die Angeklagte sagte, sie habe sich überfordert gefühlt und Depressionen gehabt. Schließlich habe sie zusammen mit der Freundin ihres Sohnes Likör getrunken, sagte die 43-Jährige vor Gericht. Irgendwann sei sie „so betrunken“ gewesen, dass sie zu der Wohnung der vermeintlichen Rivalin gefahren sei und den Böller “ auf den Balkon geworfen habe: „Das war eine Blitz-Entscheidung.“ Sie betonte aber: „Ich wollte niemanden verletzen.“ Ihrem früheren Lebensgefährten habe sie ein „Abschiedsgeschenk“ machen wollen. 

Die 40 Jahre alte Bewohnerin der beschädigten Wohnung sagte aus, sie habe Drohungen der Angeklagten erhalten, dabei sei sie mit deren Ex-Lebensgefährten zu dem Zeitpunkt nicht zusammen gewesen. 

Schon im März 2023 sei ein kleiner Böller gegen ihr Fenster geflogen und habe geringe Schäden angerichtet. Heiligabend 2023 habe sie einen lauten Knall gehört, die Balkontür sei zerstört worden und das Zimmer ihrer Tochter habe voller Scherben gelegen – die Dreijährige selbst sei aus dem Bett geschleudert worden. „Ich dachte, mein Kind sei tot.“ Das Mädchen war zunächst nicht ansprechbar, aber unverletzt.

Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 26. August gesprochen werden.