Die Mieten in Berlin steigen. Gerade hat der größte private Vermieter an der Preisschraube gedreht. SPD-Fraktionschef Saleh fordert den Senat deshalb auf, bei einem Gesetzesvorhaben bald zu liefern.
Berlins SPD-Fraktionschef Raed Saleh fordert vom Senat mehr Tempo bei der Erarbeitung des geplanten Vergesellschaftungsrahmengesetzes. Der Staat brauche eine rechtliche Möglichkeit, auf dem Wohnungsmarkt preisregulierend einzugreifen, sagte Saleh der Deutschen Presse-Agentur. Die jüngst von Vonovia und anderen Konzernen angekündigten Mieterhöhungen um bis zu 15 Prozent zeigten einmal mehr, wie dringlich dieses Anliegen sei.
„Jetzt erleben wir, wie in Berlin Mietpreiserhöhungen angekündigt werden von verschiedenen großen Playern“, sagte Saleh. Darunter seien auch solche, die einst das Bündnis für bezahlbares Wohnen unterschrieben und dieses damit nun auf offener Bühne aufgekündigt hätten.
„Ich finde nicht, dass der Staat einfach tatenlos zuschauen darf, wenn er sich selbst auch noch ernst nehmen möchte und am Ende auch von den Berlinerinnen und Berlinern ernst genommen werden möchte“, meinte Saleh. Er müsse dafür sorgen, deren Rechte zu schützen, „indem preisregulierend eingewirkt wird.“ Da der Bundesgesetzgeber bislang keine Verabredungen zum besseren Schutz umsetze, müsse im Land Berlin geklärt werden, welche Instrumente gangbar seien.
Senat soll Zeitplan für neues Gesetz vorlegen
„Deswegen erwarte ich, dass der Senat uns jetzt eine Zeitschiene aufzeigt, bis wann ein entsprechendes Gesetz als Entwurf ausgearbeitet wird“, sagte Saleh. „Sollte es keinen Vorschlag geben, werden wir noch in der Legislaturperiode selbst parlamentarisch einen Gesetzentwurf vorlegen und unserem Koalitionspartner präsentieren.“
Vor kurzem war bekanntgeworden, dass Vonovia als größter privater Vermieter in Berlin Tausende Mieterhöhungen verschickt hat. Der Konzern schöpft dabei die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit aus, die Miete innerhalb von drei Jahren um 15 Prozent zu erhöhen. In dem 2022 gegründeten Berliner Wohnungsbündnis, dem unter anderem Vertreter aus Politik, Wohnungsunternehmen wie Vonovia und aus Verbänden angehören, hatte man sich indes auf eine sogenannte Kappungsgrenze von 11 Prozent in drei Jahren verständigt.
„Ich nehme diese Entwicklung mit großer Sorge wahr, weil Berlin eine Stadt der Mieterinnen und Mieter ist“, sagte Saleh mit Blick auf die Mieterhöhungen. „Wir haben in Berlin, anders als in anderen Bundesländern, einen großen Anteil von Mieterinnen und Mietern.“ Und anders als in Städten wie London oder Paris könnten sich viele Normalverdiener die Miete im Stadtgebiet noch halbwegs leisten. „Ich mache mir Sorgen, dass durch übermäßige Erhöhung von Mieten viele Menschen am Ende ihren Wohnraum verlassen müssen und sich das Leben in der Stadt einfach nicht mehr leisten können.“
Vorhaben steht im Koalitionsvertrag
CDU und SPD hatten ein Vergesellschaftungsrahmengesetz im Koalitionsvertrag verabredet. Es soll den Rahmen setzen für mögliche staatliche Eingriffe im Bereich der Daseinsvorsorge, der neben dem Bereich Wohnen auch Bereiche wie Energie, Wasser oder Gesundheitsversorgung umfasst. Der Gesetzesplan ist eine Konsequenz aus dem erfolgreichen Volksentscheid für die Enteignung großer Wohnungskonzerne 2021.
Auf Landesebene sei zum Schutz der Mieter viel passiert, meinte Saleh. Als Beispiele nannte er das Zweckentfremdungsverbot, das Umwandlungsverbot, ein Mietenmoratorium, die Begrenzung von Mietsteigerungen und das sogenannte Leistbarkeitsversprechen bei den landeseigenen Gesellschaften, das eine Kappung der Miete bei niedrigeren Einkommen beinhaltet. „Wir haben wirklich alle Register gezogen.“ Wichtig sei, dass der Bund eine wirklich wirksame Mietpreisbremse beschließe oder den Ländern erlaube, einen Mietendeckel einzuführen.
Saleh: Eigentum verpflichtet
„Und natürlich haben wir noch ein Instrument in der Hand, das in der Koalition verabredet worden ist. Das ist das Vergesellschaftungsrahmengesetz.“ Dabei gehe es nicht zwangsläufig um Enteignungen, sondern um Eingriffsmöglichkeiten des Staates vor dem Hintergrund der Regelungen im Grundgesetz.
„Das Grundgesetz garantiert den Schutz von Eigentum. Das ist für mich ein sehr hoher Wert. Schutz von Eigentum ist ganz, ganz wichtig, auch in unserer bundesrepublikanischen Geschichte“, so Saleh. „Aber unsere Verfassung sieht auch vor, dass Eigentum verpflichtet. Das heißt, man muss seiner Verantwortung nachkommen. Passiert das nicht, hat der Staat in der sozialen Marktwirtschaft die Pflicht, regulierend einzugreifen. Es gibt kein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Gewinnmaximierung ohne Ende.“