Der Thüringer Verfassungsschutz führt die AfD seit 2021 als erwiesen rechtsextrem. Diese Einordnung aus dem Verfassungsschutzbericht lässt die Partei vorerst so stehen. Gegen andere klagt sie.
Im Rechtsstreit zwischen der Thüringer AfD und dem Landesamt für Verfassungsschutz hat das Verwaltungsgericht Weimar zunächst keine Tendenz erkennen lassen. Es gehe um einen Grenzbereich, ob einige Interpretationen im Verfassungsschutzbericht 2021 noch zulässig seien oder nicht, sagte der Vorsitzende Richter. Eine Entscheidung wird am 27. August erwartet.
Der AfD-Landesverband will erreichen, dass drei Passagen aus dem Bericht gestrichen und öffentlich richtig gestellt werden. Darin würden Posts der beiden Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller teils verkürzt wiedergegeben und stehen unter den Überschriften „Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde“, „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“ und „Geschichtsrevisionismus“.
Verfassungsschutz: man braucht Anhaltspunkte
Der Anwalt der AfD argumentierte immer wieder, die Posts seien teils verzerrt wiedergegeben worden oder entscheidende Passagen seien ignoriert worden. Vertreter des Landesamtes für Verfassungsschutz machten hingegen klar, dass die Posts im Kontext früherer Äußerungen zu sehen seien und sich eine Stoßrichtung abgezeichnet habe. „Man braucht Anhaltspunkte. Und die können sich aufsummieren“ sagte der Vize-Chef der Behörde, Roger Derichs.
AfD: wären in Verfahren um Einstufung „uferlos unterlegen“
Die Thüringer AfD wurde in dem Verfassungsschutzbericht 2021 erstmals als erwiesen rechtsextrem bezeichnet. Gegen diese generelle Einstufung geht die Partei nicht vor. Co-Landessprecher Stefan Möller sagte: „Wenn wir die generelle Einstufung angreifen würden, würden wir uns in ein Verfahren begeben, in dem wir uferlos unterlegen sind.“
Das Amt habe für die Einschätzung unzählige Äußerungen gesammelt. Auf der anderen Seite stehe ein ehrenamtlich organisierter Verband, in dem niemand die Zeit habe, all diese Äußerungen einzuordnen. Deswegen seien zunächst nur drei Passagen ausgewählt worden. Sollte das Gericht zugunsten der AfD entscheiden, sei auch denkbar, weitere Passagen anzugreifen „bis es eine Änderung gibt in der Praxis des Verfassungsschutzes“.