Messerattacke mit Verletzten: Ermittler stellen mutmaßlich muslimfeindlichen Angriff nach

Ein Mann greift in der Nähe des Pasinger Bahnhofs zwei Männer mit einem Messer an – vermutlich aus Hass auf Muslime. Nun spielen Polizisten am Tatort den Täter. Auch die Opfer des Angriffs sind dabei.

Nach einem mutmaßlich aus Hass auf Muslime motivierten Messerangriff mit zwei Verletzten in München hoffen Ermittler auf neue Erkenntnisse durch eine Nachstellung der Tat. Der Bereich um den Tatort werde dafür abgesperrt, sagte ein Polizeisprecher. Polizisten würden den Angreifer spielen, auch Zeugen und Opfer des Angreifers seien bei der Rekonstruktion beteiligt.

„Das ist schon außergewöhnlich, weil es ein Mordsaufwand ist“, sagte der Polizeisprecher. Doch am Ort des Geschehens ließen sich Details des Angriffs genauer nachvollziehen und dokumentieren. Das solle auch in einem späteren Gerichtsverfahren in dem Fall helfen.

Nach ersten Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft München könnte der Angriff aus Hass auf Muslime erfolgt sein. Der 40 Jahre alte Verdächtige soll Ende Juli einen 18- und einen 25-jährigen Mann „ohne erkennbaren Anlass“ mit einem Messer angegriffen haben. Beide Opfer erlitten Verletzungen im Oberkörper- und Halsbereich. Einer der beiden wurde schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzt.

Muslimfeindliche Äußerung nach Festnahme

Der Verdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde noch am Tatort widerstandslos festgenommen. Nach seiner Festnahme äußerte er sich laut Polizei muslimfeindlich, weshalb Extremismus-Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft den Fall übernahmen. Eine vorläufige Begutachtung ergab damaligen Angaben zufolge, dass die Schuldfähigkeit des Mannes bei der Tat wohl aufgehoben war. 

Das Amtsgericht München ordnete deshalb die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dort sei der Mann nach wie vor untergebracht, sagte ein Polizeisprecher. Zu den Vorwürfen habe er sich nicht geäußert. Ermittelt wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.