Sommerferien in Bayern – für viele Menschen bedeutet das: Urlaubszeit. Was aber ist, wenn Familien mit geringem Einkommen sich keinen Urlaub leisten können?
Die Anträge auf Familienerholung sind in Bayern zuletzt stark gestiegen. Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales gingen im Vorjahr 1.451 Anträge ein. 585 wurden bewilligt und insgesamt rund 459.000 Euro ausgezahlt. Im Jahr zuvor waren es lediglich 849 Anträge gewesen, von denen 349 davon bewilligt wurden.
2024 bisher ähnlich viele Anträge wie im Vorjahr
Im aktuellen Jahr seien bis Ende Juli 1.322 Förderanträge eingegangen, teilte ein Sprecher des Zentrums mit. Das entspreche in etwa dem Stand vom Juli 2023. Wie sich die Antragszahlen für das Jahr noch entwickeln, bleibe abzuwarten. Der größte Teil der Anträge wird vor der Sommerferienzeit gestellt.
Einen Grund für den Anstieg der Antragszahlen sieht die Behörde darin, dass seit 2023 höhere Einkommensgrenzen gelten. Zudem könnten Familien mit Anspruch auf Wohngeld ohne gesonderte Einkommensprüfung eine Förderung bekommen. Außerdem sei die Fördermöglichkeit insgesamt bekannter geworden – auch im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.
Urlaub nur in Familienferienstätte
Die Familienerholung – finanziert aus Mitteln des bayerischen Familienministeriums – soll Familien, die sich keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Erholung in einer Familienferienstätte ermöglichen. Urlaub in anderen Unterkünften wird nicht gefördert.
Das jährliche Familiennettoeinkommen muss dabei unterhalb der Grenze von 31.000 Euro für ein alleinerziehendes Elternteil mit einem Kind liegen, bei beiden Eltern mit einem Kind muss es unter 34.000 Euro liegen.