Der Thüringer Verfassungsschutz führt die AfD seit 2021 als erwiesen rechtsextrem. Diese Einordnung aus dem Verfassungsschutzbericht lässt die Partei vorerst so stehen. Gegen andere klagt sie.
Eine Klage der Thüringer AfD gegen den Verfassungsschutzbericht 2021 beschäftigt am Dienstag (10.00 Uhr) das Verwaltungsgericht in Weimar. Die Partei geht juristisch gegen drei Passagen in dem Bericht vor. Darin heißt es, bei der AfD zeige sich eine „Form extremistischer Islamfeindschaft“. Außerdem geht es um Textteile, in denen der Partei „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“ und „Geschichtsrevisionismus“ unterstellt werden.
In dem Bericht 2021 wurde der Thüringer AfD-Landesverband auch erstmals als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ erwähnt. Gegen diese generelle Einordnung gehe die Partei derzeit aber nicht juristisch vor, sagte Co-Landeschef Stefan Möller der Deutschen Presse-Agentur.
Ob es am Dienstag zu einer Entscheidung kommt, ist einer Gerichtssprecherin zufolge nicht abschließend geklärt. Wahrscheinlich sei aber ein Verkündungstermin in einigen Wochen.