Vor gut einem Jahr sind die ersten Klagen gegen den im Saarland genehmigten Wasseranstieg in ehemaligen Steinkohlegruben abgewiesen worden. Warum weitere Verfahren zurzeit ruhen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes plant für dieses Jahr keine Termine für die Verhandlung von weiteren Klagen gegen den Wasseranstieg in ehemaligen Steinkohlegruben. Die noch anhängigen Verfahren seien nach einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinde Merchweiler beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) „zum Ruhen gebracht“ worden, teilte der OVG-Sprecher auf dpa-Anfrage in Saarlouis mit. Man warte nun auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.
Im Juli 2023 hatte das OVG die ersten drei Klagen, darunter die von Merchweiler, gegen den im Saarland genehmigten Anstieg des Grubenwassers abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Möglich war aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Der Bergbau im Saarland war 2012 beendet worden.
Die Klagen richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes zur Teilflutung von Gruben. Grubenwasser ist Regenwasser, das in die Tiefe sickert und sich in Schächten und Strecken unter Tage sammelt. Bisher wird es abgepumpt. Das Pumpen kostet den Bergbaukonzern RAG jedes Jahr 20 bis 30 Millionen Euro.
Anstieg des Grubenwassers umstritten
Der von der RAG beantragte Anstieg des Grubenwassers in Reden und Duhamel auf minus 320 Meter war 2021 unter Auflagen genehmigt worden. Das Vorhaben ist bei Bürgern umstritten: Sie befürchten Erdbewegungen, eine Verunreinigung des Grundwassers und den Austritt von Gasen. Die jetzige Genehmigung ist unter anderem an Auflagen zum Naturschutz und Erderschütterungen geknüpft.
Bei dem OVG des Saarlandes seien noch die Verfahren der Städte Dillingen und Lebach sowie der Gemeinden Heusweiler, Schmelz, Saarwellingen und Nalbach anhängig, sagte der Sprecher. Im Verfahren der DB Netz AG (jetzt: DB InfraGo AG) liefen weiterhin Vergleichsverhandlungen. Klagen von Privatpersonen seien zurückgenommen worden.
Eine Terminierung der Grubenwasser-Verfahren sei nicht absehbar. Auch wegen der Geschäftsbelastung des Gerichts sei von einer Terminierung noch im laufenden Jahr nicht auszugehen, sagte der OVG-Sprecher.