Viele Städte sind überschuldet. An einer kommunalen Altschuldenübernahme sollen sich NRW und der Bund beteiligen. Dafür ist eine Grundgesetzänderung nötig. Bayern findet die Idee unfair.
Das Bundesland Bayern hat die Hoffnung hoch verschuldeter Kommunen auf eine Altschuldenhilfe gebremst. „Die Altschuldenübernahme ist eine uralte Idee und schlicht unfair“, sagte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Dienstag).
Die NRW-Landesregierung hatte im Juni angekündigt, im kommenden Jahr mit 250 Millionen Euro Landesgeld in eine Altschulden-Regelung einzusteigen und ihre Bereitschaft erklärt, hoch verschuldete Kommunen in den nächsten 30 Jahren mit insgesamt 7,5 Milliarden Euro zu entlasten. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte aber auch gesagt, eine solche Lösung könne es nur gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen geben.
Das Bundesfinanzministerium hatte Bereitschaft für eine Beteiligung an einer NRW-Altschuldenlösung signalisiert. Die nötigen Mittel sind bislang nicht im Bundeshaushalt für 2025 eingeplant. Eine Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes an einer Altschuldenlösung in den Ländern ist eine Änderung des Grundgesetzes. Hierfür ist eine Zustimmung der Berliner Ampel-Parteien, aber auch der Union nötig.