Gewalttat an Schule: Tödlicher Schuss auf 14-Jährigen – Urteilsverkündung

War es Mord oder Totschlag? Im Prozess um den tödlichen Schuss eines 15-Jährigen auf seinen 14 Jahre alten Mitschüler in Unterfranken steht das Urteil an.

Auf einem Schulgelände in Unterfranken fällt ein Schuss, ein 14-Jähriger stirbt, erschossen von einem 15 Jahre alten Mitschüler. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft muss der Jugendliche für diese Tat wegen Mordes für mehrere Jahre weggesperrt werden. An diesem Montag (10.00 Uhr) verkündet die Große Jugendkammer des Landgerichts Würzburg ihr Urteil.

Der Deutsche hat den tödlichen Schuss im Prozess eingeräumt. Er habe diesen aber nicht absichtlich abgegeben, sagte er. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue.

Für die Staatsanwaltschaft aber steht fest: Die Tat vom vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg ist als Mord zu werten. Sie sieht zudem das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, da der Kopfschuss von hinten kam. Die Forderung: acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Die Höchststrafe wären zehn Jahre. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen.

Verteidiger plädiert auf Totschlag

Dem widersprach der Verteidiger des Jugendlichen. Für ihn komme eine Verurteilung wegen Mordes nicht in Betracht, da kein Mordmerkmal verwirklicht sei. Insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke könne aufgrund von Rekonstruktionen und der Umstände der Tat ausgeschlossen werden, befand der Anwalt des Angeklagten in dem nichtöffentlich geführten Prozess. Er beantragte eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. Die Voraussetzungen, um eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten, sah der Verteidiger nicht als gegeben an.

Die Eltern des getöteten italienischen Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an.