Es gibt Gründe, warum Schülerinnen und Schüler nicht zum Unterricht kommen müssen – ein längerer oder vorgezogener Urlaub gehört nicht dazu. Wer dennoch weg ist, muss mit Konsequenzen rechnen.
Sechs Wochen sind manchen nicht genug: Familien, deren Kinder vor oder direkt nach den Ferien nicht zum Unterricht kommen, drohen in Rheinland-Pfalz Konsequenzen bis hin zu Geldbußen. Wer ohne Entschuldigung oder Beurlaubung dem Unterricht fernbleibe, begehe eine Ordnungswidrigkeit, erklärte das rheinland-pfälzische Bildungsministerium in Mainz.
Gegen Schülerinnen und Schüler könnten dann schulische Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, von Verweisen bis hin zum Schulausschluss. Auch könne es dazu kommen, dass Vertreter des Ordnungsamtes oder die Polizei die Schüler in die Schule bringen, sogenannte Zwangszuführungen, wie das Ministerium erklärte. Fortgesetzte Verstöße gegen die Schulpflicht könnten mit einer Geldbuße geahndet werden, maximal können 1500 Euro fällig werden. Eine landesweite Statistik zu solchen Fällen gibt es laut Ministerium nicht.
Beurlaubung aus „wichtigem Grund“ möglich
Grundsätzlich erlaubt das rheinland-pfälzische Schulgesetz eine Beurlaubung vom Unterricht aus „wichtigem Grund“, die erfolgt durch die Schulleitung. Ob ein Grund wichtig sei, entscheide die Schulleitung nach Ermessen, das könne die Beerdigung eines Angehörigen sein oder ein wichtiger Termin, der nicht außerhalb der Unterrichtszeit machbar ist.
Die Buchung einer Reise aber, die vor dem Ferienbeginn losgeht, sei in der Regel kein wichtiger Grund, betonte das Ministerium. Gebe es erhebliche Zweifel an der Richtigkeit von Angaben der Eltern, könne ein ärztliches, gegebenenfalls auch ein amtsärztliches Attest verlangt werden. „Es muss aber im Einzelfall abgewogen werden und der begründete Verdacht einer unrichtigen Krankmeldung vorliegen“, erklärte das Bildungsministerium in Mainz. Kontrollen ohne konkreten Anlass an Flughäfen oder Bahnhöfen sind in Rheinland-Pfalz indes nicht geplant, wie das Innenministerium mitteilte.