Spielt es eine Rolle, ob Führungskräfte in Sachsen-Anhalts Behörden und Ministerien aus dem Osten kommen oder nicht? Die Linke fordert ein Eingreifen, die Landesregierung sieht keinen Spielraum.
Bei der Besetzung von Führungspositionen durch Menschen mit ostdeutscher Herkunft gibt es bei den Ministerien und Behörden in Sachsen-Anhalt teils große Unterschiede. So haben über alle Ministerien hinweg etwa 54 Prozent der Führungskräfte einen ostdeutschen Geburtsort, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Landtag hervorgeht.
Bei nachgelagerten Behörden wie etwa Polizei, Verwaltung und Gerichten sind die Zahlen recht unterschiedlich. So ist etwa bei der Polizei der Anteil der ostdeutschen Führungskräfte recht hoch. Bei der Polizeiinspektion Halle liegt der Anteil bei fast 92 Prozent, beim Landeskriminalamt bei 89 Prozent. Bei anderen Behörden wie der Landeszentrale für politische Bildung (25 Prozent) oder dem Landeszentrum Wald (17 Prozent) ist der Anteil dagegen deutlich geringer.
Die Linke fordert nach eigenen Angaben seit Jahren, diejenigen hierzulande zu fördern, die im Osten geboren sind. Die Landesregierung wies diese Forderung dagegen zurück. Bei der Besetzung von Führungspositionen sei laut Grundgesetz der Grundsatz der Bestenauslese zu berücksichtigen, teilte die Landesregierung mit. „Die Besetzung ist danach allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung durchzuführen.“ Die Frage, ob eine Person als Ostdeutsche oder Ostdeutscher zu betrachten ist, dürfe kein Entscheidungskriterium sein.
Kleine Anfrage Linke