Bei der Einbürgerung kommt es nicht auf den Tag der Antragstellung an, sondern welches Recht bei Entscheidung gilt. Seit 27. Juni gilt ein neues – und die Zahl der Anträge nimmt deutlich zu.
Die Zahl der Anträge auf Einbürgerung ist in Berlin zuletzt spürbar angestiegen. Seit dem 27. Juni gilt bundesweit ein neues Staatsangehörigkeitsrecht, das Einbürgerungen erleichtern soll. Für den gesamten Juli liegen noch keine Zahlen vor, wie ein Sprecher des Landesamts für Einwanderung (LAE) auf dpa-Anfrage mitteilte. Allerdings hätten die Behörde vom 27. Juni bis zum 21. Juli bereits über 5.000 Anträge erreicht, also im Schnitt täglich rund 200.
Landesamt hat 40.000 Altfälle übernommen
Im Juni seien rund 4.000 Anträge im LAE eingegangen, also durchschnittlich 133 pro Tag, erläuterte der Sprecher. Das LEA ist seit Anfang des Jahres berlinweit für die Einbürgerung zuständig. Zu diesem Termin hat das Landesamt rund 40.000 offene Vorgänge aus den Einbürgerungsbehörden der Berliner Bezirke übernommen.
„Der älteste unbearbeitete Antrag stammt dabei jetzt aus dem Jahr 2005“, so der Sprecher weiter. „Hinzu kommen seitdem über 25.000 digital beim LEA gestellte Anträge.“ Vor diesem Hintergrund lasse sich nicht seriös beantworten, wie lange die Bearbeitung der Anträge im Durchschnitt dauere.
Neues Recht sieht verkürzte Fristen vor
Das von der Ampel-Koalition im Bund formulierte neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen.
Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.
Einbürgerung wird erleichtert
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf – statt bisher acht – Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Die sogenannte Optionsregelung, die bisher für nicht in Deutschland aufgewachsene junge Menschen galt, entfällt. Um die Leistungen der DDR-Vertragsarbeiter und der sogenannten Gastarbeiter zu würdigen, wurden für diese Gruppen die Anforderungen für eine Einbürgerung gesenkt.