Migration: Wie geht es weiter mit der Bezahlkarte für Asylbewerber?

Die Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber ist umstritten. Der Landkreistag zeigt sich nach einem Gerichtsurteil gelassen und hält an Vorbereitungen fest. Ein Landkreis ist da schon weiter.

Noch ist unklar, wann die Bezahlkarte für Asylbewerber landesweit kommt. Die Vorbereitungen laufen weiter – auch ungeachtet eines Urteils aus Hamburg zur starren Bargeldobergrenze auf der Chipkarte. Erfahrungen hat in Brandenburg bereits der Landkreis Märkisch-Oderland, der im Alleingang vor rund drei Monaten Bezahlkarten ausgab. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) informiert sich heute Nachmittag (15.00 Uhr) in einer Sozialamts-Außenstelle des Kreises darüber. 

Dort erhalten um die 1.000 Asylbewerber staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt nicht mehr als Scheck, sondern als Guthaben auf der Karte. Der Bund und die meisten Länder einigten sich auf die Einführung der Bezahlkarte, doch bei der Ausschreibung gibt es Verzögerungen. 

Landkreistag sieht nach Hamburger Urteil keinen Anlass zum Umsteuern

Der Landkreistag in Brandenburg sieht nach einem Hamburger Sozialgerichts-Urteil zur Bezahlkarte für Geflüchtete keinen Grund zum Umsteuern. „Wir bleiben bei den Kriterien, die wir festgelegt haben“, sagte Holger Obermann, Erster Beigeordneter des Landkreistages der dpa. 

Danach sollen erwachsene Asylbewerber von ihrem Guthaben auf der Chipkarte maximal 50 Euro im Monat in bar abheben können, bei Kindern ist der Bargeld-Betrag auf 25 Euro begrenzt. Die Ausgestaltung ist aber umstritten. Das grün geführte Sozial- und Integrationsministerium in Potsdam kritisierte die Beschränkung auf diese Bargeld-Obergrenze und hofft mit dem Urteil, noch einmal darüber ins Gespräch zu kommen. 

Das Sozialgericht Hamburg entschied, dass starre Bargeldobergrenzen auf der Bezahlkarte nicht geeignet sind, um den Mehrbedarf beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern zu decken. Die für die Karte zuständige Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen und starre Obergrenzen würden das nicht ermöglichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Zudem wurde entschieden, dass die Bezahlkarte an sich aber nicht zu beanstanden sei.

Vorbereitungen für Bezahlkarte gehen weiter

„Die kommunale Ebene und die Staatskanzlei bereiten sich auf die Einführung der Bezahlkarte vor“, sagte Obermann vom Landkreistag. Bei der bundesweiten Einführung kommt es aber zu Verzögerungen bei der Auftragsvergabe, wie es Mitte Juli hieß. Grund sind Einsprüche von Unternehmen im Ausschreibungsverfahren, wie das zuständige Unternehmen Dataport in Hamburg mitteilte. 

„Wir sind optimistisch, dass das Ganze sehr zeitnah vonstatten geht“, meinte Obermann. Im Mai hatte der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Siegurd Heinze (parteilos) aus dem Oberspreewald-Lausitz-Kreis, damit gerechnet, dass die Karten ab Herbst ausgegeben werden. 

Dataport war mit dem Ausschreibungsverfahren für das geplante länderübergreifende bargeldlose Bezahlsystem für Flüchtlinge beauftragt worden. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar darauf verständigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken.

Auch Online-Überweisungen sollen möglich werden

Dem brandenburgischen Landkreistag zufolge soll es per Karte auch Möglichkeiten für Online-Überweisungen geben – allerdings nicht unbeschränkt. Dafür soll es einen Katalog geben – sogenannte Black und White Lists (also eine schwarze und weiße Liste) -, wonach Überweisungen ins Ausland und Glücksspiel etwa nicht möglich sind, das Deutschland-Ticket beispielsweise aber online bezahlt werden kann, wie es hieß.