Verkehr: Hohe Bußgelder im Ausland: Was Autofahrer wissen müssen

Wer mit dem Auto in die europäischen Nachbarländer fährt, sollte die dort geltenden Verkehrsregeln kennen – sonst drohen teils erhebliche Strafen. Ein Überblick.

Auch wenn die Bußgelder in Deutschland vor wenigen Jahren noch niedriger waren als heute, zahlen die Deutschen für Verkehrssünden nach wie vor vergleichsweise wenig. Für 20 km/h zu viel auf der Uhr werden hierzulande außerorts 60 Euro fällig, selbst bei 50 km/h über Limit kommt man hier mit 320 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot noch relativ glimpflich davon. Gleiches gilt für andere Verstöße: 100 Euro für das Handy am Steuer, Parkverbote gibt es schon ab 10 Euro, und ein Rotlichtverstoß wird mit einer Buße ab 90 und einem Punkt geahndet. Nur bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze von 0,5 wird es auch in Deutschland schnell teuer: Beim ersten Mal kostet es bereits 500 Euro, außerdem zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille gilt der Verstoß dann sogar als Straftat.

Die Höhe der Strafen sieht in den angrenzenden Ländern ganz anders aus – und als Urlauber sollte man das unbedingt wissen. Denn je nach Vergehen kann die Strafe die Urlaubskasse gewaltig sprengen. Und wer jetzt denkt: „Zahl ich eh nicht“, hat sich geschnitten. Fast alle EU-Länder können die Bußgeldbescheide in Deutschland vollstrecken – auch die Schweiz. Zwar gibt es dafür je nach Land unterschiedliche Untergrenzen, doch die sind ohnehin sehr schnell gerissen. Immerhin: Fahrverbote können nur im jeweiligen Land umgesetzt werden, Punkte in Flensburg gibt es für Vergehen außerhalb deutscher Grenzen auch nicht.

Flensburger Punkte Sammlung

Spitzenreiter in Sachen Strafmaß ist wohl noch immer die Schweiz. Auch wenn es in den Niederlanden sogar teurer ist, wenn man außerorts mit 20 km/h zu viel unterwegs ist, gibt es bei den Eidgenossen ab 16 km/h innerorts oder 21 km/h außerorts bereits eine Anzeige. Die Höhe der Strafe ist dann individuell – und mit Sicherheit ziemlich extrem.

Achtung, Neu-Autofahrer: Besondere Regeln für Fahranfänger auch im Ausland

Für Fahranfänger gelten übrigens besondere Regeln – das betrifft nicht nur die Promillegrenze in einigen Ländern. Beispiel Frankreich: In den ersten drei Jahren gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h, auf Schnellstraßen sind es 100 km/h. Das ist explizit auch dann der Fall, wenn laut Schildern mehr erlaubt wäre. Ähnliche Regeln gibt es auch in Kroatien und Italien. Übrigens: Wer am begleiteten Fahren ab 17 teilnimmt, darf im Ausland nur in Österreich ans Steuer. Sonst nirgends.

Der ADAC rät, die Geldbußen möglichst zeitnah zu begleichen, denn viele Länder gewähren Schnellzahlern einen Rabatt von bis zu 50 Prozent. Das gilt insbesondere für Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Was in den angrenzenden Ländern droht, wenn man sich nicht sehr strikt an die Verkehrsregeln hält, erfahren Sie in dieser Galerie.