Das Röntgengerät in die Jahre gekommen, der Monitor nicht mehr der modernste – für den Ersatz ausgemusterter Medizintechnik können Krankenhäuser in Thüringer finanzielle Hilfe vom Land beantragen.
Für die Anschaffung von medizinischen Geräten und anderer in Kliniken verwendeter Technik stellt das Land den Thüringer Krankenhäusern in diesem Jahr 30 Millionen Euro zur Verfügung. Eine entsprechende Verordnung hat die Landesregierung beschlossen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Anspruch auf diese Pauschalförderung haben 44 Klinikstandorte, die die Landesmittel nicht nur für Medizintechnik, sondern auch für kleine Baumaßnahmen einsetzen können. Im Vergleich zum vergangenen Jahr sank die Gesamtfördersumme um 10 Millionen Euro, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Nachfrage mitteilte.
Neben Mitteln für die Pauschalförderung stellt das Land auch Geld für größere Investitionen an Krankenhäusern zur Verfügung. Insgesamt waren es nach kürzlichen Angaben von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) 75 Millionen Euro Förderung pro Jahr. Werner hatte nach Kritik aus den Reihen der CDU darauf verwiesen, dass diese Mittel unter Rot-Rot-Grün aufgestockt worden waren, nachdem die damals CDU-geführte Landesregierung die Gelder 2012 auf 50 Millionen Euro eingefroren hatte. Allerdings halten Vertreter von Krankenhäusern und auch von Krankenkassen die Investitionsförderung des Landes für Kliniken weiterhin für zu knapp bemessen.
Hilferuf aus Uniklinik
Die oppositionelle CDU hat die Krankenhauspolitik zu einem Thema im Wahlkampf gemacht. Anlass war ein Hilferuf des Universitätsklinikums Jena, das eine unzureichende Finanzierung der von ihm geleisteten Behandlungen bei gleichzeitiger Inflation und Personalkostensteigerung beklagt und Bedarf an finanziellen Landeshilfen signalisiert hatte. Wie hoch ein mögliches Defizit ausfallen könnte, ist unklar. Geschäftszahlen für 2023 hat das Klinikum bislang nicht vorgelegt.
Finanziert werden medizinische Behandlungen an Krankenhäusern von den Krankenkassen bisher fast ausschließlich über Festpreise, genannt diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG). Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachte Klinikreform soll dies ändern, dann soll ein Großteil der Vergütung bereits für das Vorhalten bestimmter Leistungsangebote, etwa Notaufnahmen, geleistet werden. Schwierig ist für viele Kliniken die Übergangsphase bis dahin.