Hollywoodstar Alec Baldwin muss sich wegen der „Rust“-Schießerei doch vor Gericht verantworten. Eine Richterin lehnte seinen Antrag ab.
US-Schauspieler Alec Baldwin (66) muss sich im Fall der tödlichen Schüsse auf die Kamerafrau Halyna Hutchins (1979-2021) am Set des Westernfilms „Rust“ doch vor Gericht verantworten. Eine Richterin in Santa Fe im US-Bundesstaat New Mexico hat seinen Antrag auf eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Das berichtet unter anderem die „New York Times“.
Baldwins Anwälte hatten am 17. Mai schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Sie beschuldigten die Staatsanwälte, im Januar bei der Anklageerhebung gegen Baldwin Fragen der Geschworenen abgewürgt und wenig oder gar keine Anstrengungen unternommen zu haben, mit den Zeugen der Verteidigung zu kommunizieren.
Richterin widerspricht Baldwins Anwälten
Schon in der Vergangenheit war bemängelt worden, dass Zeugen, deren Aussagen letztendlich zu Baldwins Anklage führten, stark voreingenommen gewesen seien. Auch soll der Schauspieler nicht für die Überprüfung der Waffe, durch die Hutchins letztlich getötet wurde, zuständig gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung. Und auch die zuständige Richterin, Marlowe Sommer, konnte diesen Vorwurf nicht bestätigen. Der Prozess könne nun wie geplant im Juli starten. Bei einer Verurteilung drohen Alec Baldwin bis zu 18 Monate Haft.
Im März war die zuständige Waffenmeisterin des Films, Hannah Gutierrez-Reed, bereits für schuldig befunden worden, ihre Aufsichtspflicht am Set vernachlässigt zu haben. Sie wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Alec Baldwin plädiert auf „nicht schuldig“
Der tödliche Schuss auf Halyna Hutchins hatte sich im Oktober 2021 bei den Dreharbeiten zu Baldwins Low-Budget-Western „Rust“ in Santa Fe ereignet. Die Kamerafrau wurde von einem Schuss tödlich getroffen, der aus einer Waffe kam, die Baldwin in der hielt. Baldwin plädiert auf „nicht schuldig“ und bestreitet, den Abzug der Waffe getätigt zu haben. Ein unabhängiges Gutachten kam aber zu dem Schluss, dass der Schuss sich nur durch Betätigung des Abzugs habe lösen können.