Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, muss hinter Gitter. Die Dauer dieser Ersatzfreiheitsstrafe ist inzwischen halbiert – das führt auch zur Entlastung in Sachsens Gefängnissen.
Nach Reform der Ersatzfreiheitsstrafe nimmt die Zahl der aus diesem Grund in Sachsens Justizvollzug befindlichen Gefangenen stetig ab. Befanden sich am 1. Mai bei Inkrafttreten der neuen Regelungen 291 Menschen hinter Gittern, die ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten oder wollten, waren es laut Statistik einen Monat später 271 und am 1. Juli 244. Das Justizministerium geht davon aus, dass der Rückgang auf die Reform zurückgeht. Ein tatsächlicher Zusammenhang sei plausibel, wegen des zu kurzen Beobachtungszeitraums aber nicht mit Sicherheit belegbar, sagte ein Sprecher.
Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, muss seit Februar nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bisher. Der Bundestag halbierte die Dauer der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen, mit denen die Summe in der Regel abgesessen wird. Die entsprachen bisher den Tagessätzen in der Verurteilung, seit 1. Februar nur noch der Hälfte davon. Zudem besteht die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden.