Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Wahlrechtsreform. Im stern fordert CSU-Mann Alexander Dobrindt die Richter auf, das Gesetz zu stoppen – und spricht von einer „dreisten Wahlrechtsmanipulation“.
Wenige Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform fordert CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt die Richter in Karlsruhe auf, das umstrittene Gesetz der Bundesregierung zu stoppen. „Diese dreiste Wahlrechtsmanipulation der Ampel ist eine Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen und der Demokratie an sich. Dieses Wahlrecht kann erheblichen Schaden am Demokratieprinzip auslösen und darf keinen Bestand haben“, sagte Dobrindt dem stern. „Wir erwarten jetzt notwendige Entscheidungen aus Karlsruhe, dieses Wettbewerbsrecht zu schützen und die Wahlrechtsmanipulation der Ampel zu stoppen.“
Der CSU-Politiker kritisierte, das von der Ampel vorgelegte Wahlrecht sei „bewusst darauf angelegt, zwei Parteien möglichst aus dem Bundestag zu verdrängen“. Zusätzlich werde die Erststimme entwertet und der Wählerwille in den Wahlkreisen ignoriert. „Das Wahlrecht ist das Wettbewerbsrecht der Parteien, es muss verständlich, fair und demokratisch ausgestaltet sein“, sagte Dobrindt.
Gegen den Widerstand von Union und Linksparte hatte der Bundestag im März 2023 das neue Wahlrecht beschlossen. Die Union hatte daraufhin Klage in Karlsruhe eingereicht. Am Dienstag will das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Auch in der Ampel gilt es als denkbar, dass das Gericht zumindest Teile des Gesetzes beanstandet. Besonders umstritten ist der Wegfall der so genannten Grundmandatsklausel. Sie besagt, dass eine Partei auch unterhalb der 5-Prozent-Hürde in den Bundestag einziehen kann, sofern sie drei Direktmandate gewinnt. Linkspartei und CSU sehen den Wegfall der Klausel als existentielle Bedrohung.
In der Ampel selbst stellt man sich nach stern-Informationen darauf ein, dass das Gericht das Gesetz zumindest teilweise kippen könnte. So gilt es als vorstellbar, dass Karlsruhe etwa das Aus der Grundmandatsklausel beanstandet und der Bundesregierung eine Frist gibt, bis zu der die Wahlrechtsreform überarbeitet werden muss. Ob in einem solchen Fall für die nächste Bundestagswahl schon ein neues Wahlrecht oder noch das alte gelten würde, ist offen.