Wenn aus Mietwohnungen Zweit- oder Ferienwohnungen werden, kann das ein Problem für Kommunen und ihre Bewohner sein. Eine neue Verordnung gibt den Gemeinden bessere Handlungsmöglichkeiten.
Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern können Wohnungen künftig besser vor Umwandlung in Eigentums- oder Ferienwohnungen schützen. Am Dienstag tritt eine entsprechende Verordnung des Landes in Kraft, wie Landesbauminister Christian Pegel (SPD) mitteilte. In sogenannten Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung dann genehmigungspflichtig. Die Verordnung ziele darauf, vorhandene Wohnungsbestände zu schützen, so Pegel. „Wir wollen etwas gegen die Verdrängung von gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung tun.“
Die Verordnung bestimmt, dass in Milieuschutzgebieten Wohnungseigentum oder Teileigentum an Wohngebäuden nur noch mit Genehmigung der Gemeinde begründet werden darf. Bei Milieuschutzgebieten handele es sich um ein städtebauliches Instrument. Die Gemeinde könne Gebiete festsetzen, in denen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten werden solle. „Dabei geht es darum, in einem intakten Gebiet die Wohnumgebung zu sichern und dadurch die Bevölkerungszusammensetzung vor unerwünschten Veränderungen zu schützen, etwa durch die Umwandlung von Mietwohnungen in Zweitwohnungen oder sogar Ferienwohnungen“, so Pegel.
Mit der Regelung soll nach Angaben des Ministers bezahlbarer Wohnraum vor allem in Quartieren gesichert werden, in denen aufgrund der Lage oder einer hohen Nachfrage eine erhöhte Gefahr für die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung besteht.