Wo es gehäuft zu illegalen Einreisen kommt, seien Grenzkontrollen ein probates Mittel, sagt Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther. Auch müssten Abschiebungen einfacher werden.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) verteidigt Kontrollen zur Begrenzung irregulärer Migration. „Ich halte Grenzkontrollen auch an europäischen Binnengrenzen für ein wichtiges und probates Mittel, insbesondere dort, wo es gehäuft zu illegalen Einreisen kommt“, sagte Günther der Deutschen Presse-Agentur. „Aber die Bundespolizei kann die Intensität der Kontrollen wie während der Fußball-Europameisterschaft natürlich dauerhaft kaum gewährleisten.“
Die Kontrollen in Ost- und Süddeutschland seit dem vergangenen Herbst hätten erhebliche Auswirkungen auf die Bereiche Migration und Schleuserkriminalität gezeigt, sagte Günther. „Es gibt deshalb eine veränderte Einstellung zu Grenzkontrollen insgesamt.“
Zuwanderung in den Norden
„Die Menschen in Schleswig-Holstein haben glücklicherweise eine positive Affinität zur Migration“, sagte Günther. „Durch Flucht und Vertreibung sind mehr als eine Million Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg nach Schleswig-Holstein geflohen. Viele Familien hier im Land haben daher selbst eine Fluchtgeschichte und entsprechende Erfahrungen gemacht. Auch deshalb sind wir ein weltoffenes Land. Und das prägt die grundsätzliche Einstellung zu Migration.“
Auch im Norden gebe es im Bereich der Zuwanderung aber Probleme. Die Norddeutschen artikulierten dies jedoch nicht so dramatisch wie Menschen in anderen Regionen.
„Man sollte aber nicht darüber hinweggehen, dass die Anzahl der Menschen, die in den vergangenen Monaten zu uns gekommen sind, auch uns an die Grenzen dessen bringt, was bei der Unterbringung und Integration leistbar ist“, sagte Günther. „Für eine vernünftige Integration sind die Zuwanderungszahlen nach Schleswig-Holstein dauerhaft zu hoch.“ Notwendig sei eine Begrenzung der Zuwanderung.
Faire Verteilung
„Wir brauchen eine faire Verteilung der Menschen auf europäischer Ebene und wir brauchen die vereinbarten Verfahren an den Außengrenzen“, sagte Günther. „Dabei ist nach der Schutzquote zu unterscheiden, ob die Menschen auf die EU-Staaten verteilt werden oder vor Ort ihr Verfahren durchlaufen.“ Günther verwies auf die schleswig-holsteinische Praxis in den Erstaufnahmen, Menschen ohne sichere Bleibeperspektive gar nicht erst aus den Erstaufnahmen des Landes auf die Kommunen zu verteilen.
„Außerdem muss der Bund die Prüfung von konkreten Modellen für Asylverfahren in Drittstaaten voranbringen, wie wir es auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart haben“, forderte Günther.
Notwendig seien zudem weitere Verfahrensbeschleunigungen in einigen Bereichen. „Es muss leichter sein, ausreisepflichtige Menschen oder verurteilte Straftäter so schnell wie möglich in ihre Herkunftsländer zurückzuführen.“