Ein Jugendlicher erschießt seinen 14 Jahre alten Mitschüler. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Mordlust, plädiert aber für eine lange Strafe.
Nach dem tödlichen Schuss auf einen 14 Jahre alten Schüler in Unterfranken fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe für den 15 Jahre alten Angeklagten. Im Plädoyer vor dem Landgericht Würzburg beantragte sie zudem die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Den Vorwurf der Mordlust erhielt die Staatsanwaltschaft laut Gericht nicht aufrecht. Das Mordmerkmal der Heimtücke sieht sie aber weiterhin als verwirklicht an, da der Kopfschuss von hinten kam. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre.
Der 15-jährige Deutsche tötete im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole. Er gestand den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen. Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
Die Plädoyers von Nebenklagevertreter und Verteidigung werden für Donnerstag erwartet. Zum Urteil soll es am 5. August kommen.