Ein Mann fühlt sich in seiner Nachtruhe gestört und greift zur Schreckschusswaffe. Bei der Feier einer eritreischen Kirchengemeinde schießt er. Der Berufungsprozess endet ohne neues Strafmaß.
Das Landgericht Fulda hat in einem Berufungsprozess den Schuldspruch gegen einen Mann bestätigt, der aus Ärger über nächtlichen Lärm einer feiernden eritreisch-orthodoxen Kirchengemeinde einen Schuss aus einer Schreckschusspistole abgefeuert hat. Zwei Menschen erlitten dabei im vergangenen Jahr durch austretendes Gas Atemwegsbeschwerden, Schmerzen beim Schlucken und tränende Augen.
Der 54-Jährige wurde der fahrlässigen Körperverletzung, des unerlaubten Führens einer Schusswaffe und der Störung der Religionsausübung für schuldig befunden, wie das Gericht mitteilte. Das Strafmaß ist dasselbe wie beim Urteil der Vorinstanz vom Februar: ein Jahr Freiheitsstraße auf Bewährung.
Schütze bei Tat betrunken
Der Angriff erfolgte am 9. Juli 2023 gegen 2.25 Uhr im Vorraum der katholischen Fuldaer St. Joseph-Kirche, die die eritreisch-orthodoxe Religionsgemeinschaft für eine besondere Feier gemietet hatte. Der Angeklagte war während der Tat laut Gutachten betrunken mit einem Wert zwischen 1,9 und 2,6 Promille.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte Berufung eingelegt. Im Berufungsverfahren kam noch eine Verurteilung wegen Störung der Religionsruhe hinzu, was sich aber nach Gerichtsangaben nicht auf das Strafmaß auswirkte.