Prozess: Hochstapler beriet NRW-Regierung – Bewährungsstrafe

Jahrelang hat ein vermeintlicher Doktor und Professor für die NRW-Landesregierung gearbeitet. Dann flog auf, dass er nie einen Uni-Abschluss geschafft hat. Ein Gericht hat ihn nun verurteilt.

Ein Hochstapler, der jahrelang auch die NRW-Landesregierung in Islamfragen beraten hat, ist wegen Betrugs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Richter am Amtsgericht Duisburg waren überzeugt, dass er Urkunden gefälscht, betrogen und unbefugt akademische Titel genutzt hat.

Der 48-Jährige hatte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Als vermeintlicher Professor und Doktor hatte er Karriere im NRW-Schulministerium und in der Wissenschaft gemacht – dabei hatte er tatsächlich keinen einzigen Abschluss an der Hochschule bestanden.

„Ich glaube, da ist eine ganz ordentliche Portion Narzissmus bei Ihnen mit dabei“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung zu dem vermeintlichen Professor. „Sie haben es genossen, dass Sie so angesprochen werden.“

Das Urteil folgte in weiten Teilen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des 48-Jährigen hatte eine deutlich kürzere Bewährungsstrafe gefordert und betont, sein Mandant sei kein kalkulierender Hochstapler gewesen. Die Behörden hätten es ihm zu leicht gemacht und nicht richtig auf die Qualifikationen geguckt, kritisierte er.

Der 48-Jährige war als vermeintlicher Professor durchaus erfolgreich. Er bekam Preise und war ein gefragter Redner und Interviewpartner zu Fragen der Integration. Er nahm auch an Diskussionsveranstaltungen etwa mit dem früheren Bundespräsidenten Christian Wulff teil und beriet schließlich direkt Minister der NRW-Landesregierung – etwa in heiklen Fragen des islamischen Religionsunterrichts.

2021 endete die Zusammenarbeit mit dem Land NRW. Es gebe „begründete Zweifel in Bezug auf die akademische Laufbahn“, schrieb die Landesregierung damals zur Begründung. Außerdem erstattete das Land Anzeige.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.