Die Kinderschutzkommission des Landtags will Dämme für Minderjährige bauen, wo immer ihnen Übergriffe drohen: in der Kirche, auf der Jugendreise, im Sportverein – und zunehmend durch Gleichaltrige.
Ein „Internet-Führerschein“ als schulisches Angebot könnte Kinder und Jugendliche aus Expertensicht besser vor den zahlreichen Gefahren im Netz schützen. Dafür haben sich Sachverständige der Kinderschutzkommission des nordrhein-westfälischen Landtags ausgesprochen, wie aus dem jetzt veröffentlichten Zwischenbericht hervorgeht. Einigkeit habe darüber bestanden, dass ein Blick in die Niederlande lohne: Dort sei Präventionsarbeit zum Thema „Gewalt und Cybermobbing“ an allen Schulen Pflicht.
Cybermobbing sei sehr häufig „die digitale Fortsetzung einer analogen Mobbingsituation“, heißt es in dem Bericht. Einen Mangel an gesetzlichen Vorgaben sahen die Sachverständigen demnach nicht – „eher das Problem einer fehlenden Umsetzung“.
„4-Augen-Trainings“ gegen Gewalt im Sport
Die im September 2022 eingesetzte Landtagskommission hat sich unter anderem mit dem Thema „Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Sport“ befasst. Hier empfahlen die Sachverständigen unter anderem einen Verhaltenskodex für die Vereine und gegebenenfalls „4-Augen-Trainings“. Damit sei gemeint, dass immer zwei Trainer oder Trainerinnen anwesend sein sollten – quasi als Kontrolle des jeweils anderen Trainers, erläuterte die Vorsitzende des Ausschusses, Nina Andrieshen (SPD) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „So würde man 1:1-Trainingssituationen, die Potenzial für Übergriffe bieten, vermeiden und mehr Sicherheit für die Kinder und Jugendliche schaffen.“ Ein weiterer Rat der Experten: Kinderschutzkonzepte sollten nicht nur im Verbandssport, sondern auch im kommerziellen Sport verpflichtend eingeführt werden – zumal Trainer häufig zwischen beiden Bereichen wechselten.
Grenzen definieren für „Übernachtungs- und Duschsituationen“
Für Reisen seien grundlegende Grenzen zu benennen, „die insbesondere Übernachtungs- und Duschsituationen betreffen“. Zudem müssten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unabhängige Beschwerdestelle geschaffen werden, an die Betroffene sich wenden könnten.
Im Bereich „Gewalt im kirchlichen Raum“ forderten die Sachverständigen, den Umgang mit Macht, Sexualität und Diversität zu enttabuisieren. Es müsse ein größerer Fokus auf „sexuelle Bildung“ gelegt werden. Noch immer gebe es nicht überall Schutzkonzepte, stellten die Experten fest. Schulungsangebote seien zwar schon zahlreich vorhanden, allerdings überzeuge die Qualität der teils nur sechs Stunden umfassenden Veranstaltungen nicht. Kinder, die von Übergriffen betroffen seien, benötigten „einen Ansprechpartner und keine Telefon-Hotline“, hält die Kommission außerdem fest.
Das Unvorstellbare: Wenn Mütter Täterinnen sind
Nach Ansicht der Sachverständigen gibt es keinen speziellen Täter-Typus. Es fehle aber der Blick auf Täterinnen. Die Vorstellung der schwächeren und fürsorglichen Mutter, die in den Köpfen verankert sei, erschwere nach einem Übergriff die Anzeige. Die Experten empfehlen, eine Beschwerdestelle für Frauen als Täterinnen einzurichten.
Auch Gewalt unter Gleichaltrigen müsse stärker in den Blick genommen werden. „Hier klaffen immense Wissenslücken“, bilanziert der Bericht. Zahlen belegten, dass der digitale Raum eine immer größere Rolle bei Gewalt unter Kindern und Jugendlichen spiele. Mit der Aufklärung zum Thema digitale Gewalt müsse schon in der Grundschule begonnen werden, denn das Alter, in dem Kinder erste negative Erfahrungen mit einem Smartphone machten, sinkt nach Angaben der Experten. Tatsächlich gehöre Medienerziehung daher auch schon in die frühkindliche Bildung. Besonders hoch sei das Risiko von Übergriffen für Kinder mit Beeinträchtigungen.
Die Kinderschutzkommission des Landtags soll gemeinsam mit externen Sachverständigen – darunter Kriminologen, Rechtsmediziner, Psychologen, Kirchenvertreter, Medien-Experten, Pädagogen und Vertreter aus Sport- und Opferverbänden – konkrete Vorschläge für den Schutz von Kindern und Jugendlichen erarbeiten. Im Herbst soll ein Gutachten zum „Kinderschutz im kommerziellen Raum“ vorgestellt werden.
Infos zur Kinderschutzkommission Zwischenbericht