Viermal schon hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst – doch das war’s immer noch nicht. Diesmal geht die Anklage in Berufung.
Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das jüngste Urteil des Landgerichts München I eingelegt, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur DPA sagte. Die Verteidigung hatte nach dem Urteil offen gelassen, ob sie Revision einlegen wird.
Jérôme Boateng sollte mehr als eine Million Strafe zahlen
Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 Mitte Juli zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt.
Boateng Prozess Plädoyer 19:45
Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert.
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Nach sechs Jahren ist die Sache nicht erledigt
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler – darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt.
„Damit ist die Sache erledigt. Glücklicherweise – nach sechs Jahren“, sagt Richterin Susanne Hemmerich nach dem Urteil. Doch nun geht es wohl weiter. Über die Revision muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden.