Ein Gericht in Hamburg hat erklärt, dass das starre Limit für Bargeldabhebungen bei der Bezahlkarte für Geflüchtete in bestimmten Fällen heikel ist. In Bayern interessiert das die Regierung nicht.
Trotz des Hamburger Urteils will Bayerns Ministerpräsident Markus Söder an der Obergrenze für Bargeldabhebungen mit der Bezahlkarte für Geflüchtete festhalten. Er wolle die 50 Euro beibehalten, sagte der CSU-Chef dem Nachrichtensender Welt TV.
Das Hamburger Sozialgericht hatte die Bargeldobergrenze von 50 Euro zumindest für Flüchtlinge mit Kindern und Schwangere gekippt. Die für die Karte zuständige Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen und starre Obergrenzen würden das nicht ermöglichen. Söder sieht darin aber keine juristische Signalwirkung.
Söder: Abkehr von Bezahlkarte wäre schwerer Fehler
„Wir haben keine Anzeichen, dass das ein rechtliches Problem sein sollte. Ganz im Gegenteil“, betonte er. „Denn wenn man Essen bekommt, wenn man Wohnung bekommt, wenn man Kleidung bekommt, wenn man hygienische Artikel alles bekommt, dann ist es wichtig, dass man nicht zusätzlich alles in großen Geldsummen hat, die man dann vielleicht sogar woanders hin überweisen kann.“
Die Bezahlkarte ist aus Söders Sicht ein wichtiges Instrument. Anlass für eine Abkehr vom Bezahlkarten-Modell sehe er nicht. „Das wäre ein schwerer Fehler.“ Das System ist nicht unumstritten. Flüchtlingsorganisationen etwa sehen darin eine nicht vertretbare Gängelung der Geflüchteten. Söder warb auch dafür, in einem nächsten Schritt das Bürgergeld für Flüchtlinge zu streichen.
Seit Ende Juni ist das Bezahlkarten-System bayernweit im Einsatz. Mehr als 43.000 Karten sind bereits im Umlauf. Darauf wird Asylbewerbern der ihnen gesetzlich zustehende Betrag, der früher bar ausgezahlt wurde, zur Verfügung gestellt. Sie können damit in allen Geschäften einkaufen, jedoch nicht alle Produkte. Alkohol ist etwa davon ausgenommen.