Weininstitut: Mögliche Gebühr für Weinprobe hängt auch vom Standort ab

Darf, soll, muss eine Weinprobe etwas kosten – zum Beispiel, wenn man später dort nichts kauft? Das sei auch vom Einzelfall bedingt, meint ein Experte.

In der Diskussion über eine mögliche Gebühr für Weinproben hängt eine Kostenpflicht nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts (DWI) sehr stark vom Standort des Betriebs oder von Einzelfallentscheidungen ab. „Wenn ein Betrieb beispielsweise an einem touristischen Hotspot liegt, wo viele Besucher gerne einmal ein paar Weine probieren oder eine Weinprobe erleben möchten, aber nicht an einem Kauf interessiert sind, ist es fast selbstverständlich, dass dies nicht kostenlos geschehen kann“, sagte DWI-Sprecher Ernst Büscher der Deutschen Presse-Agentur in Bodenheim (Kreis Mainz-Bingen).

Alternativ werde eine Weinprobe oft nicht in Rechnung gestellt, wenn im Anschluss eine gewisse Menge Wein gekauft werde. „Es gibt darüber hinaus auch viele Weingüter oder Winzergenossenschaften, die sich freuen, wenn Touristen an ihren Weinen interessiert sind, und keine Gebühr für eine Weinprobe verlangen“, meinte Büscher. Eine Schätzung, wie viele dies sind, sei aber kaum möglich.

In Rheinland-Pfalz bietet zum Beispiel die Wasem Wein GmbH in Ingelheim kostenlose Proben an. „Die Probe ist nicht immer mit einem unmittelbaren Weinkauf verbunden, führt jedoch meist zu einem Einkauf“, sagte Philipp Wasem der dpa. Für Gruppen, die keinen Einkauf beabsichtigten, biete sein Haus ab zehn Personen besprochene kostenpflichtige Proben an. „Für kleine Gruppen ab einer Person bieten wir kostenpflichtige Wein-Flights an – drei bis fünf Weine mit kleinen Tapas. Ein Flight ist eine Verprobungsrunde. „Das Angebot wird gerne genutzt“, sagte Wasem, „und beinhaltet für den Kunden keine Kaufverpflichtung – und deckt unsere Kosten.“

Homepage