Vetorecht: Balkonkraftwerk installieren: Können Nachbarn widersprechen?

Eigenen, sauberen und kostenlosen Solarstrom erzeugen – das ist mit einem Balkonkraftwerk möglich. Aber dürfen Mieter solche Mini-PV-Anlagen einfach installieren, oder kann der Nachbar ein Veto einlegen?

Bisher war es so, dass sowohl Vermieter als auch Eigentümergemeinschaften und sogar Nachbarn mitreden durften, wenn ein Mieter eine steckerfertige Solaranlage auf dem Balkon installieren wollte. Nun hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das Mietern einen Anspruch auf ein eigenes Balkonkraftwerk gewähren soll. Es muss zwar noch den Bundesrat passieren, was voraussichtlich im Oktober der Fall sein dürfte, dann dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften aber nicht mehr ohne triftigen Grund widersprechen. Aber wie sieht es mit den direkten Nachbarn aus?

Balkonkraftwerke in Mietwohnungen – neue Regeln

Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, fällt die Installation eines Balkonkraftwerks unter die privilegierten Maßnahmen. Das bedeutet, dass Mieter Mini-PV-Anlagen am Balkon anbringen dürfen, ohne dass der Vermieter dies untersagen kann. Dafür bräuchte er einen überzeugenden Grund. Das könnten zum Beispiel nicht dafür ausgelegte bauliche Gegebenheiten sein oder klare Risiken für Haus, Grund sowie andere Mieter. Schon hier gilt: Vorherige Absprachen sind trotz der neuen Regeln die Basis, um Vermieter nicht zu verärgern und sich abzusichern. Immerhin könnte es Sicherheitsbedenken geben, die gegen ein Balkonkraftwerk sprechen. Generell sind transparente Absprachen im Vorfeld immer eine gute Idee und sorgen für geglättete Wogen.

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Dürfen die Nachbarn mitreden?

Grundsätzlich haben Mieter per Gesetz das Recht, eine steckerfertige Mini-PV-Anlage auf dem Balkon zu installieren – das können weder Vermieter noch die Nachbarn verhindern. Allerdings gibt es auch hier Schlupflöcher. Ebenso, wie Vermieter unter gewissen Umständen durchaus noch widersprechen können, haben auch die Nachbarn Trümpfe in der Hand und können einem das Leben schwer machen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie sich optisch gestört fühlen oder fürchten, dass der eigene Balkon verschattet werden könnte. Möglich wäre laut Agrarheute.com, dass die Nachbarn einen Beseitigungsanspruch geltend machen. 

Inwieweit solche Klagen vor Gericht durchkommen, ist eine andere Frage. Aber wenn zukünftige Nutzer eines Balkonkraftwerks absehen können, dass die Nachbarn durch die Installation benachteiligt werden könnten, sollten sie am besten schon im Vorfeld Rücksprache halten und versuchen, sich einvernehmlich zu einigen.

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Fragen kostet nichts

Balkonkraftwerke eignen sich gerade für Mietwohnungen in Ballungszentren gut, denn sie sind kompakt und lassen sich einfach auch auf kleinen Balkonen installieren. Dort produzieren sie, wenn sie richtig ausgerichtet sind und viel Sonne abbekommen, einen Teil des benötigten Haushaltsstroms. Die kleinen, steckerfertigen Anlagen lassen sich mittlerweile dank neuer Gesetze und des Solarpakets I ohne große bürokratische Hürden oder Aufwand nutzen. Auch dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften nicht mehr wirklich mitreden. Dennoch sollten Mieter sowohl den Vermieter als auch die direkten Nachbarn vorab informieren und mögliche Bedenken aus dem Weg räumen – dann kann der grüne Strom ohne Hindernisse fließen.

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