Mehr Expertise der Gerichte soll die Verfahren beschleunigen: Bayern bündelt die Zuständigkeit für Asylklagen. Entscheidend sind die Herkunftsländer.
Bestimmte Asylverfahren werden in Bayern künftig an speziellen Verwaltungsgerichten konzentriert. Damit sollen die Verfahren, wenn ein Asylbewerber Klage erhebt, beschleunigt werden. „Durch die Konzentration bestimmter Herkunftsstaaten gewinnen die Gerichte eine größere Expertise in den Verfahren. Dadurch erhoffen wir uns schnellere Asyl-Entscheidungen und insgesamt eine Beschleunigung der landesweiten Verfahrenslaufzeiten“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Das Kabinett hatte sein Konzept demnach bereits in der Sitzung am Dienstag gebilligt.
Streitigkeiten nach dem Asylgesetz mit Asylbewerbern aus dem Jemen und Nigeria sollen künftig vor dem Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt werden. Für Asylbewerber aus Jordanien und Peru ist nun das Verwaltungsgericht Bayreuth zuständig. Die Herkunftsländer Angola, Demokratische Republik Kongo, Kongo, Sierra Leone und Uganda sind nach Angaben des Innenministeriums dem Verwaltungsgericht Regensburg zugeordnet. Und das Verwaltungsgericht Würzburg verhandle zukünftig auch die Verfahren von Asylbewerbern aus der Türkei, für die bisher das Verwaltungsgericht Ansbach zuständig gewesen sei.