Das Verfassungsgericht hat die Regelung zum Brandenburg-Hilfspaket gekippt. Daher werden die Milliarden-Hilfen nun aus der Rücklage gestemmt und nicht über Kredite.
Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts will der Landtag heute das Hilfspaket für die Folgen des Ukraine-Krieges mit einem neuen Nachtragshaushalt absichern. Das Parlament in Potsdam kommt in der Sommerpause zu einer Sondersitzung (ab 10.00 Uhr) zusammen. Am Nachmittag steht dann der Beschluss über den Nachtragsetat an. Das Brandenburg-Hilfspaket von rund 850 Millionen Euro wird damit nicht mehr über neue Schulden finanziert – sondern aus der Rücklage des Landes.
Im Juni hatte das Verfassungsgericht des Landes die Regelung zum Brandenburgs-Paket von 2022 für verfassungswidrig erklärt und mehr Erklärungen für den Zusammenhang zwischen der ausgerufenen Notlage und den Hilfsmaßnahmen gefordert. Mit dem Nachtragsetat werden ein neues Ausrufen der Notlage – was aus Sicht von Finanzministerin Katrin Lange (SPD) risikoreich wäre – und eine bessere Erklärung der Maßnahmen aber umgangen.
Das Hilfspaket ist zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Krieges und der Energiekrise gedacht und soll Familien, Kommunen, Krankenhäuser und Wirtschaft unterstützen. Die Zahlungen daraus sind trotz Gerichtsentscheidung nicht in Gefahr. Finanzministerin Lange hatte den umstrittenen Griff in die Rücklage des Landes – einer Art Spardose – auch als sauberste und sicherste Lösung verteidigt. Der Nachtragshaushalt, mit dem der bisherige Landesetat angepasst wird, hatte zudem eine Debatte über die gesetzliche Schuldenbremse ausgelöst.